Das Glossar für Absperr- und Schildertechnik von absperrtechnik24.de
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Baustellenabsicherung
An Baustellen lauern viele Gefahren für Radfahrer und Fußgänger, aber auch für deren Arbeiter und Handwerker. Um Leben zu retten, ist eine professionelle Baustellenabsicherung oberste Priorität. Sie sollte im Vorfeld der Baumaßnahme durch gezielte Vorabplanung und umsichtige Ausführung Gefährdung, Schädigung oder Behinderung einzelner Personen und der Allgemeinheit ausschließen. Dazu gibt es Vorgaben, die in den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) geregelt sind und einen wichtigen Bestandteil der Baustelleneinrichtung darstellen.
Materialien zur Baustellenabsicherung
Zur Baustellenabsicherung gehören Absperrbänder, Sicherheitsbaken oder Bauzäune und für die Kennzeichnung des Nachts eine ausreichende Menge an Signalleuchten oder Baustellenwarnleuchten. Hier bieten sich die „Rundumkennleuchte MRT A“ oder die „Mobile Dreifach-Blitzlichtanlage TRI-Blitz 1“ an. Der Gefährdung von Passanten durch herabfallende Materialien kann man mit Überdachung des Fußweges entgehen: „Überdachungssystem Metis“ oder „Überdachungssystem Hermes“ wären Möglichkeiten, zumal sie später anderweitig einsetzbar sind. Für kleinere Baustellen ist ein Bauzaun nicht zwingend erforderlich. Sie lassen sich absichern mit Absperrband, „Anlehnbügel/Absperrbügel Sylt“, „Absperrschere/Scherensperre Harburg“ oder „Schrankenzaun PSIGN“. Bei Großbaustellen indes gelten aufwändigere Maßnahmen hinsichtlich Absicherung – auch bezüglich ihres Schutzes vor Vandalismus sowie Diebstahl von Baugeräten und -material. Die meisten Bauordnungen sehen zur Baustellenabsicherung zudem ein Hinweisschild vor, an dem auch die ordnungsgemäße Genehmigung des Bauvorhabens erkennbar ist. Leitkegel oder Verkehrsleitkegel, welche Gefahrenstellen im Bereich der geltenden STVO kennzeichnen und auch bei Dunkelheit gut sichtbar den Verkehr an Gefahrenstellen vorbeiführen, sowie Baustellenwarnleuchte und Sicherheitsbake zählen ebenso zu einer ordnungsgemäßen Baustellenabsicherung. Muss der Gehweg aufgrund Vollsperrung auf die andere Straßenseite verlegt werden, sind entsprechende Schilder und unter Umständen Ampeln aufzustellen.
Tipps und Hinweise zur Baustellenabsicherung
Eine gute Baustellenabsicherung bietet dem Bauherrn auch Schutz vor Regressforderungen. Von daher sind an Baugruben Absperrbänder sowie Absperrschranken und Absturzsicherungen, deren Höhe standardmäßig einen Meter beträgt, extrem wichtig. Radfahrern indes bieten sie keinen effektiven Schutz: Hier sollten bei Bedarf Verkehrsleitkegel und mit Signalleuchte, Sicherheitsbake und Baustellenwarnleuchte kenntlich gemachte Bauzäune aufgestellt werden. Aufgrund von Verletzungsgefahr sind hier aus dem Bauzaun herausragende sowie scharfkantige oder spitze Elemente verboten, eine Tastleiste im unteren Bereich für Blinde mit Langstock aber erwünscht. Ebenso die Mindestbreite von 1,30 Meter für Gehwege im Baustellenbereich, damit auch mobilitätseingeschränkte Menschen wie Rollstuhlfahrer, gebrechliche Personen mit Gehhilfe sowie Erwachsene mit Kindern an der Hand und Zwillingskinderwagen unbeschadet passieren können. Diese Mindestbreite gilt auch für die Radfahrwege: Sie müssen ausreichenden Platz bieten für Fahrräder mit Kinderanhänger oder Rollstuhlfahrer. Ein weiterer Aspekt von Baustellenabsicherung: Offene Schächte, Löcher oder Gruben. Sie sind lebensgefährliche Stolperfallen, die unbedingt mit einem Schachtschutzgitter geschlossen und zusätzlich mit Leitkegel, Baustellenwarnleuchten, „Baustellenmarkierungsspray MarkPlus grell leuchtend“, Sicherheitsbaken und Absperrband gekennzeichnet werden sollten.
Fazit
Die sachgerechte Baustellenabsicherung an öffentlichen Straßen verlangt verantwortungsbewusstes Zusammenwirken sämtlicher Beteiligter. Dies gewährleistet die Sicherheit, auf die jeder Verkehrsteilnehmer wie Baustellenbeschäftigte Anspruch hat. Denn jeder Tote oder Verletzte ist einer zu viel.
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