Verkehrszeichen nach StVO
StVO – Die Straßenverkehrsordnung
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt die Regeln für alle Teilnehmer des Straßenverkehrs fest. Die StVO ist somit eine Rechtsverordnung der Bundesrepublik Deutschland. Ihren allerersten Ursprung nahm die StVO 1909 in dem „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ und wurde seitdem laufend erneuert, um dem Fortschritt und dem stets zunehmenden Verkehr gerecht zu werden.
Die heutige StVO bestimmt im ersten Abschnitt das Verhalten der Verkehrsteilnehmer. Der vorherrschende Leitgedanke beruht dabei auf gegenseitige Rücksichtnahme. Elementare Punkte stellen die Regelungen zur Straßenbenutzung selbst dar. Dies sind unter anderem die Geschwindigkeitsbegrenzung bestimmter Streckenabschnitte, der vorgeschriebene Abstand zweier Fahrzeuge oder die Regelungen zu Themen wie Vorfahrt, Abbiegen, Halten und Parken. Der zweite Abschnitt umfasst die Klassifikation der StVO Verkehrszeichen und weiterer Verkehrseinrichtungen wie Fahrbahnteiler oder Verkehrsinseln. Der dritte Abschnitt beinhaltet die Durchführungs- und Bußgeldvorschriften.
Wesentlicher Bestandteil bei der Verkehrsregelung bilden die Verkehrszeichen, sie sind Teil der Straßenausstattung und werden behördlich angeordnet.
Wie viele StVO Verkehrszeichen gibt es in Deutschland?
1877 wurden die ersten Verkehrsschilder als Warntafeln vor Bahnübergängen aufgestellt. Heute stehen in Deutschland schätzungsweise 20 Millionen StVO Schilder an den Straßen der Bundesrepublik, das sind ungefähr alle 28 Meter ein Schild. Oftmals kommen mehrere Verkehrszeichen sowie weitere Verkehrstechnik zusammen. Dabei gilt stets die Regel Polizist vor Ampel. Ampel vor Schild. Sollte mal eine Lichtzeichenanlage ausfallen regeln die aufgestellten StVO Verkehrszeichen die Vorfahrt. Wenn man an Verkehrsschilder denkt, kommt einem meistens als Erstes das Stoppschild in den Sinn. Jedoch umfasst die Palette der StVO Schilder eine weitaus größere Auswahl als vielen bekannt. Unterteilen lassen sich die StVO Zeichen in folgende Kategorien:
Gefahrzeichen
Gefahrzeichen ermahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit im Hinblick auf eine Gefahrensituation, besonders zur Verringerung der Geschwindigkeit. Außerhalb von geschlossenen Ortschaften stehen die Gefahrzeichen meist 150 bis 250 m vor den Gefahrenstellen. Ist die Entfernung wesentlich geringer, kann ein Zusatzzeichen dies angegeben. Innerhalb von geschlossenen Ortschaften stehen die Gefahrzeichen in der Regel kurz vor der Gefahrenstelle. Ein Zusatzzeichen kann die Länge der Gefahrenstrecke angeben.
Vorschriftzeichen
Jeder Verkehrsteilnehmer hat die durch Vorschriftzeichen angeordneten Ge- oder Verbote zu beachten. Vorschriftzeichen stehen dort, ab wo das Ge- oder Verbot zu befolgen ist. Soweit die Zeichen in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Anordnung stehen, ist diese Entfernung auf einem Zusatzzeichen anzugeben. Weitere Zusatzzeichen enthalten allgemeine Beschränkungen oder Ausnahmen der Ge- oder Verbote beziehungsweise können den Geltungsbereich erweitern.
Richtzeichen
Richtzeichen geben Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Auch Richtzeichen können Ge- oder Verbote beinhalten. Jeder Verkehrsteilnehmer hat die Richtzeichen zu befolgen. Richtzeichen stehen dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Richtzeichen in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen anzugeben.
Zusatzzeichen
Wie bereits oben beschrieben dienen Zusatzzeichen dazu Ge- und Verbote zu erweitern, einzuschränken oder bestimmte Geltungsbereiche zu erläutern. Des Weiteren helfen Zusatzzeichen Entfernungen anzugeben.
Darf jeder StVO Schilder aufstellen?
Das Aufstellen der StVO Zeichen wird behördlich angeordnet. Für den privaten Gebrauch im öffentlichen Raum muss eine vorherige behördliche Genehmigung eingeholt werden. Der Gebrauch auf Privatgrundstück ist hiervon nicht betroffen. StVO Verkehrszeichen gibt es in unterschiedlichen Größen und Reflexionsklassen. Auch beim Aufstellen sind bestimmte Vorschriften zu beachten. Gerne berät Sie unser Kundenservice zu den oben genannten Punkten, damit Sie die, für Ihre Einsatzzwecke, passenden Verkehrszeichen kaufen können.
Wie StVO Schilder richtig aufstellen?
Um Verkehrsschilder gemäß der StVO richtig aufzustellen sind einige Dinge zu beachten:
Die Größe eines Verkehrsschildes ist abhängig von der Geschwindigkeit des vorbeifließenden Verkehrs. Je schneller der Verkehr fließt, desto weniger Betrachtungszeit ist gegeben und umso größer muss das Verkehrsschild sein.
Es kann aus drei verschiedenen Größenklassen ausgewählt werden:
- Größe 1 = 70 % Geschwindigkeitsbereich 0-20 km/h
- Größe 2 = 100 % Geschwindigkeitsbereich 20-80 km/h
- Größe 3 = 125 % Geschwindigkeitsbereich > 80 km/h
In der StVO ist geschrieben, dass dauerhafte Verkehrszeichen fest eingebaut sein müssen. Bei temporär aufgestellten Schildern kommen häufig Fußplatten zum Einsatz. Wenn möglich sind die Verkehrsschilder rechts neben der Fahrbahn anzubringen. Links allein oder über der Straße allein, dürfen Schilder nur stehen, wenn eindeutig ist, dass sie für den gesamten Verkehr in eine Richtung gelten. In diesem Fall müssen die Verkehrszeichen auch bei Dunkelheit aus ausreichender Entfernung gut sichtbar sein. Grundsätzlich dürfen maximal drei Verkehrszeichen oder höchstens zwei Vorschriftzeichen an einem Pfosten befestigt werden. Eine Ausnahme gibt es für Zeichen für den ruhenden Verkehr. Gefahrzeichen stehen generell allein. Auch die Zeichen mit Wartepflicht sind allein aufzustellen. Verkehrszeichen, die Vorfahrtsregelungen anzeigen, müssen auch an der spezifischen Form des Schildes erkennbar sein. So kann sichergestellt werden, dass Verkehrsteilnehmer auch bei beschädigtem oder verschneitem Schild die Vorfahrtsregelung an einem Knotenpunkt erkennen. Verkehrszeichen dürfen nicht innerhalb der Fahrbahn aufgestellt werden.
Es gelten folgende Regeln zum Aufstellen:
Seitenabstand von Fahrbahnrand bis Außenkante Schild:
- Innerorts: 0,5 m auf keinen Fall weniger als 0,3 m
- Außerorts: 1,5 m auf keinen Fall weniger als 1 m
Weitere Einzelheiten zur Aufstellung von Verkehrszeichen wie beispielsweise in Bezug auf die Höhe und der Wiederholung sind der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (kurz VwV StVO) zu entnehmen.
Praktisches Zubehör für Verkehrszeichen:
- Zur Befestigung von Verkehrszeichen: Rohrpfosten
- Schildbefestigung an Rohrpfosten: Rohrschellen
- Zur temporären Aufstellung: Fußplatten