Hörschäden durch Berufslärm
Beeinträchtigungen oder gar bleibende Schäden am Gehör können durch zu viel Schall -in Stärke und Dauer- hervorgerufen werden. Das Gehör kann dabei bis hin zu einer Gehörlosigkeit geschädigt werden. Aber auch zeitlich begrenzte oder dauerhafte Ohrgeräusche (Tinnitus) schränken die Lebensqualität deutlich ein. Diese Hörschäden können durch Dauerschall oder kurzzeitige hohe Schallspitzen im Arbeitsalltag entstehen. Hörschäden machen sich selten sofort bemerkbar. Es kann mehrere Jahre dauern, bis die ersten Folgen einer zu hohen Lärmbelastung auftreten. Kurzfristig auftretende Hörschäden, wie eine Hörermüdung, sind in der Regel reversibel. Bei einer chronischen Lärmbelastung sind die Hörschäden jedoch irreversibel. Bei entsprechendem Bedarf ist ein ordnungsgemäßer Gehörschutz für Mitarbeiter ein wesentlicher Bestand der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA).
Ab wann muss ein Gehörschutz getragen werden?
Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zufolge darf der Lärmpegel in Arbeitsräumen, bezogen auf acht Stunden, höchstens 85 dB betragen. Demzufolge hat der Arbeitgeber den Beschäftigten bereits ab einem Beurteilungspegel von 80 dB (Spitzenwert 135 dB) Gehörschutz zur Verfügung zu stellen. Ab Werten von 85 dB (Spitzenwert 137 dB) hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass die Beschäftigten den persönlichen Gehörschutz auch bestimmungsgemäß verwenden. Die Schalldämmung durch einen Gehörschutz sollte so gewählt werden, dass der Restschallpegel am Ohr zwischen 70 und 80 dB beträgt. Für Spitzenschalldruckpegel sollte der Wert von L‘pC,peak = 135 dB möglichst weit unterschritten werden.
Den passenden Gehörschutz finden
Alle Varianten des Gehörschutzes bieten Produkte mit niedriger und hoher Schalldämmung. Die Entscheidung sollte nach Lärmpegel, Frequenzverlauf der Schalldämmung, Verträglichkeit mit anderer PSA, Arbeitsumgebung und Tragekomfort getroffen werden. Einige Gehörschutzstöpsel können bis 110 dB Umgebungslärm verwendet werden. Bei höheren Werten sind Kombinationen aus Stöpsel und Kapsel geeignet (bis 117 dB). Weitere Einflussfaktoren auf die Wahl des passenden Gehörschutzes können auch die Notwendigkeit der Kommunikation mit Kollegen, das Hören von Warnsignalen bzw. Maschinengeräuschen oder auch Umgebungseinflüsse wir Hitze, Feuchtigkeit oder Staub sein. Zu guter Letzt muss die Möglichkeit der Desinfizierung beachtet werden. Viele Gehörschutzstöpsel sind lediglich für den einmaligen Gebrauch geeignet, dagegen liegt es auf der Hand, dass Gehörschutzkapseln lange im Einsatz bleiben können und entsprechend regelmäßig gereinigt werden müssen.