Sicherheitszeichen für ständige Gebote können als Schilder, Aufkleber oder als aufgemalte Kennzeichnung aufgeführt werden. Die Kennzeichnung muss dauerhaft erfolgen, wenn die Risiken für Sicherheit und Gesundheit nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können.
Gebotsschilder müssen folgendermaßen gestaltet sein:
- Form: kreisrund
- Grundfläche: blau
- Bildzeichen: weiß