Warnzeichen weisen auf ein bestehendes Risiko oder eine Gefahr hin
. In der
ASR A1.3, der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung für Arbeitstätten, sind diese Sicherheitszeichen aufgeführt.
Sicherheitszeichen für ständige Warnungen können als Schilder, Aufkleber oder als aufgemalte Kennzeichnung aufgeführt werden. Die Kennzeichnung muss dauerhaft erfolgen, wenn die Risiken für Sicherheit und Gesundheit nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können.
Warnschilder müssen folgendermaßen gestaltet sein:
- Form: dreieckig, 60° Neigung
- Grundfläche: gelb
- Bildzeichen: schwarz
- Rand: schwarz
- Spitze zeigt nach oben