Rettungszeichen sind, gemäß ASR A1.3, Sicherheitszeichen, die den Flucht- beziehungsweise den Rettungsweg, Notausgang, den Weg zu einer Erste-Hilfe-Einrichtung oder diese Einrichtung selbst kennzeichnen.
Sofern in der Arbeitsstätte keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist, müssen die notwendigen Rettungszeichen aus langnachleuchtenden Materialien bestehen.
Des Weiteren empfiehlt es sich, innerhalb eines Objektes stets die gleichen Symbolschilder zu verwenden. Unterschiedliche Symbolschilder, für dieselbe Sicherheitsaussagen, können zu Irritationen führen.
Die Umtsellung von BGV A8 zu ASR A1.3 sollte einheitlich erfolgen. Die Rettungszeichen nach BGV A8 sollten ausnahmslos nur noch zur Austauschkennzeichnung verwendet werden, da die BGV A8 zurückgezogen und durch die ASR A1.3 ersetzt worden ist.