Baustellenschilder machen Gefahren deutlich sichtbar
Sie sind aus Haftungsgründen unverzichtbar und inzwischen teilweise sogar bei genehmigungsfreien Bauvorhaben obligatorisch: Auf Baustellenschilder sollte kein Bauherr verzichten, der rechtlich auf der sicheren Seite sein möchte. Je nach Art und Umfang der Baustelle sind verschiedene Baustellenschilder erhältlich, die allgemeine Hinweise oder konkrete Verbote enthalten. Da es sehr teuer werden kann, sich der eigenen Verkehrssicherungspflicht zu entziehen, sollte jede erkennbare Gefahrenlage rund um eine Baustelle deutlich und gut lesbar markiert werden.
Hinweisschilder bestehen häufig aus einer rechteckig geformten gelben, blauen oder weißen Tafel, die vor Einsturzgefahr warnt, Abbrucharbeiten anzeigt, auf Gefahren durch Baugeräte hinweist, das Abladen von Schutt untersagt oder das Betreten der Baustelle verbietet. Erhältlich sind auch Schilder, die Fußgänger auf Beeinträchtigungen durch die Baustelle hinweisen und zur Nutzung der anderen Straßenseite auffordern. Wer eine eindringlichere Warnung anbringen möchte, setzt auf Schilder, die allgemein verständliche Verkehrssymbole wie das Zeichen 123 StVO (Baustelle) oder 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) enthalten. Aus versicherungstechnischen Gründen ist es zudem empfehlenswert, berufsgenossenschaftliche Aushänge wie die Handzeichen zum Einweisen von Fahrzeugen oder die Betriebsvorschriften für Krane auf einem Baustellenschild öffentlich zugänglich zu machen. In jedem Fall sollte auf eine hochwertige Qualität der Schilder aus einbrennlackiertem Aluminium geachtet werden, die Wind, Wetter und sonstigen Beschädigungen standhält.