Fluchtwegkennzeichnung - mehr als nur eine Vorschrift
Die eindeutige Fluchtwegkennzeichnung ist einer der zentralen Bestandteile der
Arbeitnehmerschutzvorschriften für Arbeitsstätten. Aber auch in öffentlichen Gebäuden ist die Fluchtwegkennzeichnung mehr als nur eine Vorschrift, die richtige Kennzeichnung kann im Ernstfall Leben retten. Fluchtwege müssen stets, sprich auch im Gefahrenfall, leicht und eindeutig als solche erkennbar sein und nicht verstellt oder fest verschlossen werden. Auch für eine ausreichende Beleuchtung, beispielsweise wenn Tageslicht fehlt, muss gesorgt werden. Für diese eindeutige Fluchtwegkennzeichnung gibt es verschiedene Produkte, die den Vorschriften der Arbeitnehmerschutzvorschriften entsprechen. Dazu gehören
langnachleuchtende Markierungen,
Fluchtweg- und Rettungsschilder,
Rettungszeichenleuchten sowie
Fluchtwegsicherungen.
Langnachleuchtende Markierung - simpel aber effektiv
Fluchtwegkennzeichnung durch
langnachleuchtende Markierungen sind eine wirtschaftliche Alternative zu den klassischen Rettungszeichenleuchten. Die Markierungen enthalten Leuchtpigmente, die sich entweder durch Tageslicht oder durch bestehende, elektrische Lichtquellen aufladen. Diese Energie wird bei Dunkelheit wieder in Form eines grün-gelben Lichtes abgegeben. Die bodennahen langnachleuchtenden
Sicherheitsleitsysteme bieten den Vorteil, die Kerninformation über den Fluchtweg auf einfache und eindeutige Weise zu übermitteln. Ablenkende Zusatzinformationen entfallen bei dieser Art der Fluchtwegkennzeichnung. Zusätzlich bietet die bodennahe Aufbringung der langnachleuchtenden Markierung im Brandfall den Vorteil, dass ein Verhüllen durch Rauch weniger wahrscheinlich ist, da dieser stets nach oben steigt. Eine in Kopfhöhe angebrachte Fluchtwegkennzeichnung, könnte bei starker Rauchentwicklung undeutlich werden.
Fluchtweg- und Rettungsschilder helfen der Orientierung
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung sind die Fluchtwegkennzeichnung und die Gestaltung von Notausgängen klar geregelt. So sind beispielsweise auch bauliche Maßnahmen zu beachten. Die Mindestbreite der Fluchtwege und Notausgängen hängt von der im Ernstfall zu evakuierenden Personenanzahl ab:
Personenanzahl | Mindestbreite Fluchtweg | Mindestbreite Notausgang |
---|
< 20 Personen | 1,0 m | 0,8 m |
< 40 Personen | 1,2 m | 0,9 m |
< 60 Personen | 1,2 m | 1,0 m |
< 120 Personen | 1,2 m | 1,2 m |
+ 10 Personen | + 0,1 m | + 0,1 m |
Diese Fluchtwege und Notausgänge müssen im Gefahrenfall schnell und eindeutig als solche zu erkennen sein. Für diese Fluchtwegkennzeichnung kommen
Fluchtweg- und Rettungsschilder zum Einsatz. Die Gestaltung dieser Schilder ist durch die
ASR A1.3 klar geregelt, beispielsweise müssen Fluchtweg- und Rettungsschilder in Arbeitsstätten ohne Sicherheitsbeleuchtung aus langnachleuchtenden Materialien bestehen. Zudem müssen sie widerstandsfähig, witterungsbeständig und einwandfrei erkennbar sein.
Rettungzeichenleuchten bringen Licht ins Dunkel
Mit Erkennungsweiten bis zu 42 Meter sind
Rettungszeichenleuchten als Fluchtwegkennzeichnung weithin sichtbar. Wahlweise sind die verschiedenen Modelle mit einer leistungsstarken Batterie ausgestattet oder an das normale Stromnetz des Gebäudes angeschlossen. Bei einem potentiellen Stromausfall sind jedoch noch mehrere Stunden Betriebsdauer gewährleistet. Regelmäßige Funktionstests der Rettungszeichenleuchten sind nach
DIN EN 50172 vorgeschrieben und gewährleisten den einwandfreien Zustand der Leuchten. Die einfacheren Modelle müssen mittels eines manuellen Tests regelmäßig überprüft werden, höherwertige Rettungszeichenleuchten bieten eine Autotest-Funktion an, wodurch über das Jahr gesehen eine erhebliche Ersparnis an Arbeitszeit erzielt werden kann. Die Montage der Rettungszeichenleuchten erfolgt entweder an der Wand oder an der Decke und muss individuell auf die gegebenen Umstände abgestimmt sein. Die Wahl des passenden Piktogramms ist dann der letzte Schritt für eine korrekt eingesetzte Rettungszeichenleuchte und eine gute Fluchtwegkennzeichnung.
Fluchtwegsicherung mit akustischen Türwächtern
Die Notausgänge in Gebäuden sind spezielle Türen, die ausschließlich im Notfall benutzt werden sollen. Der Alltag zeigt jedoch, dass der schnelle Ausgang ins Freie oftmals auch ohne bestehende Gefahr genutzt wird. Möchte man dieses unbefugte Benutzen der Notausgänge verhindern eigen sich
Türwächter als Ergänzung zu den Fluchtweg- und Rettungsschildern. Sie sind so gebaut und an der Tür befestigt, dass ein schrilles Signal ertönt, sobald die Fluchttür benutzt wird. Kann ein Notausgang von autorisierten Personen auch ohne Gefahrensituation genutzt werden, schalten spezielle Schlüssel den Alarm ab und geben die Tür frei. Die Türwächter funktionieren dabei in der Regel unabhängig von dem normalen Stromnetz, so dass sie auch bei Stromausfall arbeiten. Auch hier sind regelmäßige Funktionstests erforderlich. Sollten Sie Fragen zu der passenden Fluchtwegsicherung haben, steht Ihnen unser
Kundenservice gerne zur Verfügung!