Haltverbotsschilder für den nicht öffentlichen Bereich
Haltverbotsschilder gibt es in zwei Ausführungen: Zeichen 286 StVO besteht aus einem roten Kreis auf blauem Grund mit rotem Balken und zeigt ein eingeschränktes Haltverbot an. Dies bedeutet, dass an der markierten Stelle nicht länger als drei Minuten angehalten werden darf. Ebenfalls ist es verboten, im umgangssprachlich auch als »Parkverbot« bezeichneten eingeschränkten Haltverbot das Fahrzeug zu verlassen. Das absolute Haltverbot (Zeichen 283 StVO) ähnelt in seiner Gestaltung dem Zeichen 286, verfügt jedoch über zwei sich kreuzende rote Balken. Im absoluten Haltverbot darf, von echten Notfällen abgesehen, keinesfalls angehalten werden.
Obwohl die Zeichen der Straßenverkehrsordnung eigentlich behördlichen Anordnungen entsprechen, haben sich die Symbole teilweise auch im privaten und halbprivaten Bereich durchgesetzt, da sie von jedem Führerscheinbesitzer mühelos verstanden werden. Haltverbotsschilder sind deshalb auch zur Markierung von Privatparkplätzen, Ladezonen oder privaten Ausfahrten erhältlich. Sie bestehen in der Regel aus einer rechteckigen, weißen Tafel mit aufgedrucktem Haltverbotssymbol. Sie sind in einfacher Form oder mit Warnhinweis zum kostenpflichtigen Abschleppen erhältlich. Ebenfalls verfügbar sind Varianten mit Freifeld zur Selbstbeschriftung.
Je nach Wahl gibt es Haltverbotsschilder zur Markierung privater Bereiche aus bedrucktem Kunststoff oder geprägtem Aluminium und in verschiedenen Größen. Von Autofahrern werden sie in der Regel gut aufgenommen und aufgrund der vertrauten Symbolik peinlich genau beachtet.