Zusatzzeichen der StVO
Welche Funktion haben Zusatzzeichen im Rahmen der StVO?
Zusatzzeichen der StVO können die weiteren Verkehrszeichen modifizieren. Dabei können die Zusatzzeichen auch selbst Gebote und Verbote ausdrücken. Um einen besseren Überblick zu erhalten, lassen sich Zusatzzeichen in folgende Kategorien einteilen:
- Allgemeine Zusatzzeichen
- Beschränkende Zusatzzeichen
- Besondere Zusatzzeichen
- Frei Zeichen
- Zusatzzeichen Halbstandard
- Zusatzzeichen mit Text nach Wahl
Die
Allgemeinen Zusatzzeichen geben Hinweise auf Gefahren, Richtungsangaben, Längen- sowie Entfernungsangaben und weitere Hinweise. Sehr gängige Zusatzzeichen aus dieser Kategorie sind beispielsweise das Zeichen 1002-10, welches den Verlauf einer Vorfahrtsstraße anzeigt und der Hinweis auf eine Verschmutzte Fahrbahn, beispielsweise in Baustellenbereichen.
Klassische
Frei Zeichen sind Zeichen 1022-10 Radfahrer frei, die bei vielen Einbahnstraßen Verwendung finden oder „Anlieger frei“ (Zeichen 1020-30). Sie heben das Verbot, welches das darüber montierte Verkehrszeichen ausspricht für bestimmte Verkehrsteilnehmer wieder auf.
Die
Beschränkenden Zusatzzeichen machen Angaben über zeitliche Beschränkungen oder Beschränkungen die bestimmte Fahrzeugtypen oder örtliche Gegebenheiten betreffen. So kann beispielsweise ein Halt- oder Parkverbot durch das Zusatzzeichen 1052-37 auch auf den anliegenden Seitenstreifen ausgedehnt werden. Parkschilder werden oft gleich mit mehreren Beschränkenden Zusatzzeichen versehen. Hierbei handelt es sich meist um bestimmte Zeiten, den Hinweis, dass eine Parkscheibe verwendet werden muss oder, dass lediglich Anwohner berechtigt sind ihr Fahrzeug dort abzustellen. Dabei fällt die richtige Deutung manch einem Verkehrsteilnehmer schwer. Die Zusatzzeichen können sich auf das jeweils darüber liegende Verkehrszeichen beziehen, einzelne logische Gruppen bilden oder alle Zusatzzeichen beziehen nur auf das Hauptzeichen.
Wie werden Zusatzzeichen richtig angebracht?
Die meisten Zusatzzeichen sind weiße Schilder mit schwarzem Rand, schwarzem Piktogramm und/oder schwarzer Schrift. Eine Ausnahme stellen hier beispielsweise die
Besonderen Zusatzzeichen, bei denen ein schwarzes Piktogramm auf gelben Grund abgebildet ist. Zusatzzeichen können im Allgemeinen nicht alleine stehen, sie werden stets mit dem Verkehrszeichen kombiniert auf die sie sich beziehen, dabei stehen sie unterhalb des Verkehrszeichens. Lediglich das Zusatzzeichen 1000-32 (Kreuzender Radfahrerverkehr von links und rechts) muss oberhalb des Stopp-Schildes (Zeichen 206) oder des „Vorfahrt gewähren“ Schildes (Zeichen205) montiert werden.
Gibt es Bußgelder für das Nichtbeachten von Zusatzzeichen?
Da Zusatzzeichen ohne ein Verkehrszeichen wenig Aussagekraft besitzen, gibt es auch keine Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote für das Nichtbeachten von Zusatzzeichen. Jedoch werden Zusatzzeichen nahezu immer in Kombination mit einem Verkehrszeichen aufgestellt. Wird eine Verkehrsregel, die durch das angebrachte Zusatzzeichen präzisiert wurde, missachtet wird auch eine entsprechende Strafe fällig. Die jeweilige Höhe wird dann maßgeblich von dem Verkehrszeichen bestimmt.