Verbotszeichen untersagen ein Verhalten, durch welches eine Gefahr entstehen kann. In der
ASR A1.3, der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung für Arbeitstätten, sind diese Sicherheitszeichen aufgeführt.
Sicherheitszeichen für ständige Verbote können als Schilder, Aufkleber oder als aufgemalte Kennzeichnung aufgeführt werden. Die Kennzeichnung muss dauerhaft erfolgen, wenn die Risiken für Sicherheit und Gesundheit nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können.
Verbotsschilder müssen folgendermaßen gestaltet sein:
- Form: kreisrund
- Grundfläche: weiß
- Bildzeichen: schwarz
- Rand: rot
- roter 45° von links nach rechts geneigter Querbalken