Die Verwendung von Faltleitkegeln war bisher ein umstrittenes Thema, entsprechen sie doch nicht den Materialanforderungen der üblichen Leitkegel aus PP oder PVC. Der Einsatz von Faltleitkegeln war bisher Einsatzkräften vorbehalten, die von der Ausnahmeregelung laut §70 StVZO profitieren konnten.
Doch nun hat das Bundesministerium für Verkehr eine Gesetzesänderung beschlossen, die die Verwendung von Faltleitkegeln erlaubt. Aufgrund dieser erfreulichen Entwicklung haben wir für Sie die wichtigsten Fragen rund um diese Gesetzesänderung zusammen gestellt:
Welche Faltleitkegel dürfen eingesetzt werden?
Erlaubt sind alle Faltleitkegel unserer Serie -Cone Plus- mit Vollgummifuß in den Höhen 500 und 750 mm.
Wann darf der Faltleitkegel eingesetzt werden?
Die Faltleitkegeln dürfen für die kurzfristige Absicherung von Gefahrenstellen (z.B. Unfallstellen) eingesetzt werden. Weiterhin nicht erlaubt ist der dauerhafte Einsatz wie z.B. zur Absicherung von Baustellen über mehrere Tage.
Wer profitiert von dieser neuen Regelung?
- Pannendienste
- Eventveranstalter (z.B. zur Verkehrsregulierung bei Großveranstaltungen)
- Berufskraftfahrer
- Garten- und Landschaftsbauer
- Ruhende Großfahrzeuge, die abgesichert werden müssen (z.B. Kranwagen)
- Service Fahrzeuge
- Handwerksfahrzeuge
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