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Gehwege, Parkplätze und Co. effektiv von Schnee und Eis befreien
Geschätze Lesezeit: 2 Minuten

Gehwege, Parkplätze und Co. effektiv von Schnee und Eis befreien

Leise rieselt der Schnee - was Kinder und Wintersportler freut, wird für Hausbesitzer schnell zum Ärgernis. Eigentümer sind für den Winterdienst auf dem anliegenden Gehweg verantwortlich. Je nach Kommune drohen Geldbußen, wenn der Bürgersteig nicht von Schnee und Eis befreit wird. Mit Vorbereitung und dem richtigen Arbeitsgerät minimieren Eigentümer den Aufwand für den Winterdienst.

Eis und Schnee sind eine Gefahr für Fußgänger

Schnell verwandelt sich der Schnee in grauen Matsch, der den Bürgersteig in eine Rutschbahn verwandelt. Wenn es friert, bildet sich Glatteis: Der Gehweg wird noch gefährlicher für Fußgänger. Falls es zu einem Unfall kommt, entstehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Um Unfälle zu vermeiden, sind Eigentümer zum Räumen der Gehwege verpflichtet. Mieter finden in ihrem Mietvertrag eine Regelung für den Winterdienst. Ebenso sind alle Betriebe und Unternehmen zum Winterdienst verpflichtet. In den meisten Kommunen muss der Weg zwischen 7 und 20 Uhr geräumt sein. Zudem legen die Kommunen fest, welche Breite der geräumte Bereich haben muss: Ein Streifen so breit wie ein Schneeschieber reicht nicht aus! Meistens ist eine Breite von 1,0 bis 1,5 m erforderlich.

Schnee - das richtige Gerät zum Räumen

Die Aufgabe bestimmt die Größe des Räumgeräts. Wer den Weg vor einem Ladenlokal räumen möchte, benötigt eine Schneeschaufel. Bei größeren Flächen wie einem Betriebsgelände oder einem Parkplatz ist das Schneeräumen per Hand nicht möglich. Hier ist ein motorisierter Schneeschieber erforderlich. Wenn ein Unternehmen über Gabelstapler verfügt, lassen sich diese mit einem passenden Räumschild ausstatten. Die Anschaffung eines weiteren Fahrzeugs ist somit nicht notwendig.

Glatteis - das richtige Streumittel

In den meisten Kommunen ist die Verwendung von Streusalz nicht erlaubt. Als Streumittel sind Sand, Splitt und Asche zulässig. Inhaber eines kleinen Ladenlokals stellen sich einfach einen Eimer mit Streusplitt bereit. Deutlich mehr Streumittel passt in einen Streugutbehälter. Deswegen nutzen viele größere Betriebe diese praktischen Behälter. Die Fläche entscheidet über die richtige Art der Verteilung des Streumittels. Während sich ein kurzer Bürgersteig problemlos per Hand streuen lässt, ist bei größeren Flächen ein Streuwagen sinnvoll. Diese Wagen verteilen das Streumittel gleichmäßig. Nach dem Winter ist eine Reinigung des Gehwegs erforderlich. Mithilfe von Besen und Schaufel lassen die Reste der Streumittel entfernen. Bei großen Flächen kommt eine Kehrmaschine zum Einsatz.