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Haltverbot oder Halteverbot?
Geschätze Lesezeit: 3 Minuten

Haltverbot oder Halteverbot?

Das Verkehrszeichen 283 StVO sorgt gerne für Diskussionsstoff, vermutlich wurde auch schon die eine oder andere Wette darauf abgeschlossen. Umgangssprachlich Halteverbot genannt ist jedoch die korrekte Bezeichnung gemäß der Straßenverkehrsordnung Haltverbot ohne zusätzlichem „e“. Dies ist besonders trickreich, da selbst viele Behörden die Umgangssprache pflegen und somit die korrekte Form im normalen Sprachgebrauch nur extrem selten anzutreffen ist. Wer also beim kommenden Stammtischabend die nächste Runde ausgegeben haben möchte, kann es mit einer kleinen Wette rund um das Verkehrszeichen 283 StVO probieren. Nur bitte währenddessen nicht im Haltverbot stehen.

Der Unterschied zwischen Parkverbot und eingeschränktem Haltverbot

Auch das Verkehrszeichen 286 StVO wird umgangssprachlich gerne anderes bezeichnet als es die StVO vorsieht. So wird das eingeschränkte Haltverbot zu einem Parkverbot umgewandelt, zwar ist die Bedeutung vielleicht etwas klarer, korrekt ist die Ausdrucksform dennoch nicht. Das eingeschränkte Haltverbot lässt ein Halten von bis zu 3 Minuten zu. Ist der Zweck des Haltens das Ein- und Aussteigen von Fahrgästen oder das Be- und Entladen von Fahrzeugen darf auch länger als die 3 Minuten gehalten werden. Längeres Stehen ohne diesen Hintergrund oder gar das Abstellen des Fahrzeuges ist jedoch unzulässig. Das eigentliche Parkverbot hingegen gilt grundsätzlich in fest definierten Bereichen (Bordsteinabsenkung, vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen und weiteren) hier entfällt die Aufstellung eines Verkehrszeichens, um auf das Parkverbot hinzuweisen. Erfahrungsgemäß wird jedoch ein Bereich mit Parkverbot gerne nochmal mit einem Haltverbotschild ergänzt, um mehr Aufmerksamkeit zu erzielen. Typischer Anwendungsbereich sind private Ausfahrten, die gerade im städtischen Bereich mit fehlenden Parkplätzen schnell zugeparkt werden. Hinweisschilder mit einem Vermerk, dass kostenpflichtige abgeschleppt wird erzielen vermutlich die größte Beachtung.

Wie werden die Verkehrszeichen korrekt aufgestellt?

Um einen bestimmten Bereich vor dem Parken und längerem Halten zu bewahren werden die Verkehrszeichen entweder an einer Wand oder an einem Pfosten angebracht. Dabei kommt es auf die örtlichen Gegebenheiten an, wie hoch das Schild hängen muss. In der Regel muss die Schildunterkante mindestens 2 Meter über dem Straßenniveau sich befinden, über Radwegen mindesten 2,2 Meter bei Schilderbrücken und Verkehrsinseln gelten andere Mindestmaße. Bei längeren Abschnitten mit einem Haltverbot werden die Verkehrszeichen mit Pfeilen verwendet. So kann sich der Verkehrsteilnehmer besser orientieren, ob er sich am Anfang (Pfeil oben), in der Mitte (zwei Pfeile) oder am Ende (Pfeil unten) der ausgewiesenen Zone befindet.

Für wen gilt das Haltverbot?

Grundsätzlich gilt das ausgewiesene Haltverbot für alle Verkehrsteilnehmer. Auch wenn ein bestimmter Bereich für beispielsweise Baumpflegearbeiten freigehalten werden soll, so dürfte, rein theoretisch, auch das Fahrzeug der Baumpfleger nicht dort halten. In der Praxis wird dies selbstverständlich nicht geahndet. Soll das Haltverbot für bestimmte Gruppen oder Zeiten aufgehoben werden, wird ein Zusatzschild unterhalb des Verkehrszeichens angebracht. Dabei ist zu beachten, dass lediglich die StVO genormten Schilder rechtskräftig sind. Handgeschriebene oder ausgedruckte Zettel haben keine Gültigkeit auch dann nicht, wenn sie mit einem Behördenstempel und entsprechender Unterschrift versehen sind.

Sind Haltverbotszonen für einen Umzug zulässig?

Wer einen Umzug plant, sollte sich rechtzeitig darüber informieren, ob ein Straßenabschnitt hierfür freigehalten werden kann. Das Aufstellen von einem Haltverbot ist im Verkehrsraum nur nach behördlicher Genehmigung erlaubt. Und auch dann müssen die Verkehrsschilder ordnungsgemäß und rechtzeitig aufgestellt werden. Mindestens drei volle Tage vor Eintritt des temporären Haltverbots müssen die Schilder aufgestellt worden sein, ansonsten verlieren sie ihre Gültigkeit. Weitere Anlässe, für die ein temporäres Haltverbot beantragt werden kann, sind Baustellen, Lieferungen, Veranstaltungen und Filmdreharbeiten.