Für öffentliche Gebäude sowie Arbeitsstätten schreibt der Gesetzgeber eine deutlich sichtbare Fluchtwegkennzeichnung vor. Die Verantwortlichen sind zur Anbringung verpflichtet um Personen, die sich im Gefahrenfall in dem Gebäude aufhalten, auf schnellstmöglichem Weg sicher ins Freie zu leiten. Dabei reicht es nicht aus, ein beliebiges Schild mit der Aufschrift „Notausgang“ an den dafür vorgesehenen Stellen anzubringen. Die Gestaltung der Kennzeichnungen ist für Deutschland in den Vorschriften der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) festgeschrieben.
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