
Jeder Bürger ist nach dem StGB zu Erster Hilfe verpflichtet, sofern er sich dadurch nicht selbst in erhebliche Gefahr bringt. Im Unternehmen hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Erste Hilfe geleistet werden kann. Ferner muss er gemäß geltender Unfallverhütungsvorschriften personell, organisatorisch und materiell Unfallprävention betreiben. So ist er zum Beispiel verpflichtet, Verbandsmaterial zur Verfügung zu stellen, es zu kennzeichnen und alle Mitarbeiter darüber zu informieren, was im Notfall zu tun ist. Der Arbeitgeber hat auch die Pflicht, einen Erste-Hilfe-Plan auszuhängen und seine Mitarbeiter einzuweisen. Ein Betrieb mit bis zu 20 Mitarbeitern muss mindestens einen Ersthelfer haben. Dieser hat eine Ersthelfer-Ausbildung absolviert.
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