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Abfallbehälter, Desinfektionsmittel und mehr: Vorgaben für Sanitärräume

Abfallbehälter, Desinfektionsmittel und mehr: Vorgaben für Sanitärräume

Wenn es um das Einrichten und Warten von Sanitärräumen in Unternehmen geht, ist die Technische Regel für Arbeitsstätten A4.1 "Sanitärräume" (ASR A4.1) ein enorm wichtiges Dokument. Darin sind unter anderem Beispiele enthalten, wie Toiletten sowie Wasch- oder Umkleideräumen in einem Unternehmen aussehen sollten.

Rechtliche Vorgaben schaffen nur den Rahmen

Welche Art von Sanitärräumen in einem Betrieb eingerichtet werden müssen, ist von ganz verschiedenen Faktoren abhängig. Die Art des Unternehmens spielt natürlich eine wichtige Rolle, darüber hinaus finden sich in der Arbeitsschutzverordnung sowie in anderen Regelungen aus den Bereichen Arbeits- und Baurecht entsprechende Auflagen. Allerdings gibt es keine strengen Vorlagen, wie die Umsetzung dieser Auflagen erfolgen muss. An dieser Stelle sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten oft eine große Hilfe.

Speziell mit Blick auf Sanitärräume lassen sich drei Bereiche unterscheiden: Wasch- und Umkleideräume sowie Toiletten. In jedem Bereich gibt es gewisse Grundregeln, etwa zur Lüftung oder zur Reinigung. Unter anderem sollten gerade in Toiletten- und Waschräumen sämtliche Fußböden leicht gereinigt werden können. Darüber hinaus finden sich in dem genannten Dokument auch Angaben zu den Maßen oder der genauen Ausstattung. Dazu zählen unter anderem Abfallbehälter in ausreichender Größe, zudem sollten aus Hygienegründen Seife oder sogar Desinfektionsmittel bereitgestellt werden.

Wichtige Vorgaben zur genauen Gestaltung

In den Kapiteln Bereitstellung und Abmessung findet man in der ASR A4.1 unter anderem Orientierungswerte für bauliche Maßnahmen, aber auch Angaben zur Größe und zur Anordnung von Sanitärräumen. Unter anderem sollten Mitarbeiter innerhalb von 50 Metern rund um ihren Arbeitsplatz eine Toilette finden, zudem werden grundlegende Regeln zum Bedarf an Sanitärräumen - etwa auf Basis der Zahl der Mitarbeiter - erläutert.

Mit Blick auf die Ausstattung von Sanitärräumen finden sich in der ASR A4.1 beispielsweise Angaben zu baulichen Bestandteilen, unter anderem Waschbecken in Toilettenräumen. Zudem wird die weitere Ausstattung präzisiert. Abgesehen von den oben bereits genannten Beispielen sollten sich in einem Waschraum unter anderem Handtuchhalter sowie eine Ablage für die Seife finden, in Umkleideräumen sind neben Kleiderhaken auch Sitzgelegenheiten sehr wichtig.

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