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Baustellenabsicherung - Verkehrssicherheit und Arbeitsschutz
Geschätze Lesezeit: 1 Minuten

Baustellenabsicherung - Verkehrssicherheit und Arbeitsschutz

Wer eine Baustelle errichtet, ist für ihre ordnungsgemäße Sicherung verantwortlich. Das bedeutet: Die Verkehrsteilnehmer dürfen durch die Bauarbeiten nicht gefährdet werden. Darüber hinaus gilt eine Baustelle auch als Arbeitsstätte, weshalb die Absicherung der Arbeitsbereiche ebenfalls nicht vernachlässigt werden darf. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür finden sich in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung" sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dessen § 823 eine mögliche Schadensersatzpflicht regelt. Ebenfalls relevant ist das "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (MVAS 99), welches den diesbezüglichen Arbeitsschutz regelt.

Baustellenbedarf - womit lässt sich eine Baustelle absichern?

Welche Sicherheitsmaßnahmen notwendig sind, hängt von Art und Lage der Baustelle ab. Handelt es sich um Straßenbaumaßnahmen, kommt es besonders auf die gesetzeskonforme Beschilderung sowie die ordnungsgemäße Anbringung von Markierungen an. Zum Baustellenbedarf gehören aber auch Baken, Schrankenzäune, Fahrbahnteiler sowie Absperrbänder. Normgerechte Sicherheitsbekleidung sorgt zusätzlich dafür, dass die Bauarbeiter vor Unfällen geschützt sind. Hierzu gehören Helme, Warnwesten und -overalls sowie Sicherheitsschuhe. Auch im Rahmen der Errichtung oder Renovierung von Gebäuden darf auf sachgemäße Sicherheitsmaßnahmen nicht verzichtet werden. Hierzu gehört das Aufstellen von Bauzäunen, Warnschildern, Schachtabsperrungen und weiteren Sicherheitselementen.

Verzögerungen durch frühzeitige Planung vermeiden

Die Fallstricke des Haftungsrechts können sich schnell zu einem Albtraum entwickeln, wenn die verantwortlichen Bauherren ihrer Verkehrssicherungspflicht unzureichend nachkommen. Wer eine Baumaßnahme plant, sollte sich deshalb im Vorfeld bei der örtlichen Gemeinde nach den aktuellen Vorschriften zum Thema Baustellenabsicherung erkundigen. Werden öffentliche Wege berührt, können die Sicherheitsmaßnahmen auch detailliert vom Straßenverkehrsamt vorgegeben oder durch den örtlichen Bauhof durchgeführt werden. Es ist empfehlenswert, den Baubeginn rechtzeitig anzuzeigen, damit es nicht zu ärgerlichen Verzögerungen kommt.