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Erste-Hilfe-Kästen Änderung der DIN-Norm

Erste-Hilfe-Kästen Änderung der DIN-Norm

Überarbeitete DIN-Normen für das Erste-Hilfe-Material im Straßenverkehr

Der im Straßenverkehr mitgeführte Verbandkasten kann für verletzte Personen eine entscheidende Hilfe sein und vielleicht sogar Menschenleben retten. Das trifft für die Insassen eines Fahrzeuges genauso zu, wie für die Unterstützung der Ersthelfer an einem Unfallort. Sicher, jeder wird sich wünschen, den Verbandkasten nie zu benötigen. Doch für den richtigen Einsatz im Ernstfall ist es erforderlich, immer darauf zu achten, dass der Inhalt im Verbandkasten vollzählig ist und die Materialien ihr Verfallsdatum noch nicht überschritten haben.

Was genau in einen Verbandkasten für den Pkw oder für das Motorrad gehört, legen entsprechende DIN-Normen fest. Für den Verbandkasten in einem Pkw informiert die DIN 13164 B über die verschiedenen Bezeichnungen, den Inhalt, die Maße sowie die sicherheitstechnischen Anforderungen und die Prüfmethoden. Die letzte Fassung dieser Norm stammt aus dem Jahr 1998. Medizinische Erkenntnisse der letzten Jahre erforderten nun eine Aktualisierung dieser Norm, um eine fachgerechte Erste Hilfe am Unfallort zu ermöglichen. Das gilt ebenso für die DIN 13167 aus dem Jahr 1995. Diese legt fest, welches Erste-Hilfe-Material für Krafträder wichtig ist. Seit dem 1. Januar 2014 sind die modifizierte DIN 13164 und die modifizierte DIN 13167 in Kraft. Für den Verkauf bisheriger Verbandkästen wurde eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2014 eingeräumt.

 

Änderungen der DIN 13164 Verbandkasten B für Pkw:

1. Neu im Verbandkasten aufgenommen

  • ein 14-teiliges Fertigpflasterset
  • ein Verbandspäckchen K
  • zwei Feuchttücher zur Hautreinigung

2. Im Verbandkasten entfallen:

  • ein Verbandpäckchen M (nur noch zweimal enthalten)
  • ein Verbandtuch BR (nur noch einmal enthalten)
  • vier Wundschnellverbände 10 x 6 cm (nur noch viermal enthalten)
  • keine Verwendung mehr von Mullbinden (nur noch Fixierbinden)

3. Redaktionelle Überarbeitung der Norm

 

Änderungen der DIN 13167 für Krafträder:

1. Zum Inhalt neu hinzugefügt:

  • ein 14-teiliges Fertigpflasterset
  • ein Verbandspäckchen G
  • zwei Feuchttücher zur Hautreinigung

2. Aus dem Inhalt entfernt:

  • ein Verbandpäckchen M (nur noch einmal enthalten)
  • vier Wundschnellverbände 10 x 6 cm (nur noch viermal enthalten)

3. Redaktionelle Überarbeitung der Norm

 

In welchen Fahrzeugen es Pflicht ist, einen Verbandkasten mitzuführen, regelt in Deutschland die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) im § 35h. Danach muss in einem Pkw normgerechtes Erste-Hilfe-Material grundsätzlich vorhanden sein. Für die meisten Autofahrer ist dies inzwischen eine Selbstverständlichkeit. Ob diese Vorschrift eingehalten wird, kann die Polizei bei ihren Verkehrskontrollen überprüfen. Bei einem Fehlverhalten ist schon mal ein Verwarnungsgeld von 5 € bis zu 25 € fällig. Anders verhält es sich bei Motorrädern. Hier besteht keine Pflicht zum Mitführen eines entsprechenden Verbandkasten. Sicher ist es beim Motorrad auch schwieriger, einen Verbandkasten unterzubringen. Doch inzwischen gibt es normgerechte Verbandtaschen für Motorräder mit entsprechend kleinen Abmessungen.

Die Hersteller von Erste-Hilfe-Material werden nach und nach die Inhalte ihrer angebotenen Verbandkästen und Verbandtaschen den neuen Regelungen der DIN-Normen anpassen. Aufgrund der Übergangsfrist und der Regelung im Absatz 4 des § 35h der StVZO, welcher auch anderes Erste-Hilfe-Material gleicher Art und Beschaffenheit zulässt, können vorhandene Verbandkästen bis zum Erreichen ihres Verfallsdatums weiterhin zum Einsatz kommen. Bei der Neuanschaffung eines Verbandkastens oder einer Verbandtasche sollten die Verkehrsteilnehmer schon darauf achten, dass der Inhalt den Modifizierungen der DIN-Normen vom Januar 2014 entspricht.