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Feuerwehrzufahrt richtig beschildern

Feuerwehrzufahrt richtig beschildern

Die Feuerwehr rettet Leben. Damit sie diesen Auftrag erfüllen kann, muss sie im Notfall direkt an die Einsatzstelle herankommen - und das so rasch wie möglich. Aus diesem Grund gelten für Feuerwehrzufahrten besonders strenge Vorschriften. Jeder Verkehrsteilnehmer muss sich an diese Regeln halten, sonst hat er mit einer Strafe zu rechnen.

Inhalt


Was sind Feuerwehrzufahrten?

Eine Verwaltungsvorschrift des Verkehrsministeriums aus dem Jahr 2012 definiert exakt, was unter einer Feuerwehrzufahrt zu verstehen ist. Demnach handelt es sich um eine befestigte Fläche auf einem Grundstück, die mit der öffentlichen Verkehrsfläche direkt in Verbindung steht. Sie kann auch überbaut sein - in diesem Fall handelt es sich um eine Durchfahrt.

Generell dienen Feuerwehrzufahrten dazu, Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr das Erreichen von Aufstell- und Bewegungsflächen zu ermöglichen. Feuerwehrzugänge unterscheiden sich von Zufahrten nur dadurch, dass sie lediglich auf die Zugänglichkeit für Rettungs- und Löschgeräte abzielen, nicht jedoch für Fahrzeuge vorgesehen sind. Dementsprechend finden die Regelungen zum Halteverbot keine Anwendung.

Halteverbot für Verkehrsteilnehmer

Um die Zugänglichkeit jederzeit sicherzustellen, dürfen Verkehrsteilnehmer vor einer Feuerwehrzufahrt weder parken noch halten. Die Straßenverkehrsordnung regelt das in § 12 eindeutig: "Das Halten ist unzulässig (...) vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten".

Der Grund für die Regelung ist einleuchtend: Wer mit seinem Fahrzeug eine Feuerwehrzufahrt versperrt, behindert in einem Notfall die Rettungsarbeiten ganz erheblich. Dieses Verhalten kann hohe Schäden verursachen. Im Extremfall kann es sogar Menschenleben kosten.

Wer gegen das Halteverbot verstößt, muss deshalb mit einem Bußgeld rechnen.

Wie sind Feuerwehrzufahrten beschildert?

Damit Verkehrsteilnehmer erkennen, dass eine Fläche als Feuerwehrzufahrt dient, muss eine klare Kennzeichnung vorliegen. Das Problem allerdings: Die Straßenverkehrsordnung kennt kein amtliches Verkehrszeichen "Feuerwehrzufahrt." Die Kennzeichnung solcher Flächen wurde dem Landesrecht überlassen. Dementsprechend regeln die Länder und Kommunen die Verfahren in ihren Regionen.

Generell gilt in jeder Kommune: Ein privates Schild ist nicht ausreichend. Grundsätzlich müssen Schilder den Anforderungen an eine "amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt" genügen. Bei uns erhalten sie solche Schilder. Sie weisen Verkehrsteilnehmer deutlich darauf hin, dass sie auf der ausgewiesenen Fläche nicht halten dürfen.