Fluchtwegkennzeichnungen: lebensrettend im Notfall
Stellen Sie sich vor, Sie stehen im Flughafen und finden Ihr Gate nicht. Das wird kaum passieren, denn ein durchdachtes und klar strukturiertes Navigationssystem sorgt dafür, dass Sie schnell und ohne Umwege zum Flugsteig gelangen. In Betrieben, Behörden und in öffentlichen Gebäuden kommt im Notfall ein ähnliches System zum Einsatz. Bei der Evakuierung ist es wichtig, nicht einen bestimmten Punkt, sondern umgehend den nächstgelegenen Notausgang zu erreichen. Dabei helfen Fluchtwegkennzeichnungen.
Inhalt
- Fluchtwegkennzeichnungen innerhalb der Betriebssicherheit
- TRBS: Wegweiser in Gefahrensituationen
- Vorgaben für Fluchtwege
Fluchtwegkennzeichnungen innerhalb der Betriebssicherheit
Oft reagieren Menschen im Notfall panisch und irrational. Die Notwendigkeit einer auffälligen Fluchtwegkennzeichnung liegt also auf der Hand. Sie rettet Leben und gewährleisten die Sicherheit von Gebäuden in Gefahrensituationen. Gut sichtbare und leicht zugängliche Sicherheitshinweise geben über Verhaltensregeln im Notfall Auskunft. So darf beispielsweise ein Aufzug im Brandfall nicht benutzt werden. Antirutsch-Bodenmarkierungen mit Warnmarkierungen vermeiden die Unfallgefahr durch Ausrutschen. Reflektierende Wegweiser sind während der Dunkelheit oder in verqualmten Räumen leicht auszumachen und helfen bei der Orientierung. Türwächter hingegen verhindern eine unbefugte Nutzung von Notausgängen und helfen bei der Fluchtwegsicherung.
TRBS: Wegweiser in Gefahrensituationen
Die Grundlage für die Kennzeichnung in Gefahrensituationen bilden die technischen Regelungen zur Betriebssicherheit (TRBS). Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit in regelmäßigen Abständen herausgegeben. Die Richtlinien zeigen unter anderem den aktuellen Stand der Technik auf. Außerdem enthält das Ministerialblatt gesicherte Erkenntnisse und Regeln, die von Unternehmen und Institutionen umzusetzen sind. Die unmissverständliche Fluchtwegkennzeichnung bildet einen der zentralen Schwerpunkte.
Die Fluchtwegkennzeichnung, die Mindestbreite der Rettungswege wie auch die Gestaltung der Notausgänge wird in der TRBS klar definiert. Veraltete Maßnahmen zur Betriebssicherheit müssen gegebenenfalls neuen Standards weichen, was auch zur Veränderung von baulichen Gegebenheiten führen kann. Weiterhin können regionale Brandschutzbestimmungen die Vorschriften ergänzen. Steht die Betriebssicherheit nicht im Einklang mit dem Regelwerk, drohen mitunter juristische sowie finanzielle Konsequenzen.
Vorgaben für Fluchtwege
Die Mindestbreite darf nicht durch Einbauten oder Einrichtungen sowie in Richtung des Fluchtweges zu öffnende Türen eingeengt werden. Die lichte Höhe über Fluchtwegen muss mindestens 2,00 m betragen. Eine Reduzierung der lichten Höhe von max. 0,05 m an Türen kann vernachlässigt werden.
Anzahl der Personen (Einzugsgebiet) | Lichte Breite (in m) | Lichte Breite gem. ASR V3a.2 (in m) | |
1 | bis 5 | 0,875 | 1,00 (bzw. 1,50 bei Begegnung) |
2 | bis 20 | 1,00 | 1,00 (bzw. 1,50 bei Begegnung) |
3 | bis 200 | 1,20 | 1,20 (bzw. 1,50 bei Begegnung) |
4 | bis 300 | 1,80 | |
5 | bis 400 | 2,40 |