Regalinspektion - mehr als eine Vorschrift
Immer wieder gehen Videos mit einstürzenden Hochregallagern viral durch das Netz. Doch neben der befriedigten Sensationslust und der etwas fragwürdigen Berühmtheit, die solch ein virales Video beschert, stellen sich schwerwiegende Fragen: Gab es Verletzte? Wie hoch ist der Sachschaden? Und hätte der Unfall verhindert werden können? Neben einem ausreichend dimensionierten Anfahrschutz sind regelmäßige Regalinspektionen essenziell für die Sicherheit im Hochregallager, damit Unfälle wie diese verhindert werden:
Für wen sind Regalinspektionen verpflichtend?
Nach DIN EN Wissenswertes5 besteht eine Prüfpflicht für alle ortsfesten Regalsysteme aus Stahl und nach DGUV Regel 108-007 für alle kraftbetriebene Regale und Schränke und für solche mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen. Somit unterliegen alle Paletten-, Fachboden-, Kragarm-, Einfahr-, Durchlauf- und Durchfahrregale, sowie Mehrgeschosseinrichtungen der Prüfpflicht durch einen fachkundigen Regalinspekteur. Diese Regalinspektion hat in Abständen von maximal 12 Monaten zu erfolgen. Darüber hinaus muss die Geschäftsleitung Sorge tragen, dass eine wöchentliche Sichtkontrolle der Regalsysteme durch eine befähigte Person, beispielsweise den Lagermeister oder den Regalbeauftragten, durchgeführt wird.
Was wird bei einer Regalinspektion geprüft?
Der Regalinspekteur kontrolliert während der Inspektion die Regale u. a. auf folgende Dinge:
- Schäden durch fehlerhafte Bedienung
- Anfahrschäden, z. B. durch Flurförderfahrzeuge
- Lotrechter Stand der gesamten Anlage
- Korrekte Montage gemäß Montageanleitung
- Risse im Material und Schweißnähten
- Bodensenkungen oder -hebungen
Die Wirksamkeit und der Zustand sämtlicher Bauteile wird erfasst, die Belastungshinweise auf Konformität und Aktualität hin überprüft. Der Stand der Palettenlasten und weiterer Beladungen des Regals wird sorgfältig geprüft, denn nur ein korrekt beladenes Regal bietet die erforderliche Sicherheit. Zu guter Letzt wird auch der Gebäudeboden begutachtet, ob das Maximalgewicht eingehalten wird und ob Hinweise auf Beschädigungen des Bodens zu erkennen sind. Abschließend erhält der Betrieb ein Zertifikat, das Prüfprotokoll und ein Prüfsiegel. Aus der Prüfung resultierende Handlungsempfehlungen müssen je nach Dringlichkeit umgehend oder alsbald umgesetzt werden.
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