Sicherheitskennzeichen
Mit diesem kurzen Beitrag möchten wir Ihnen einen kompakten Überblick zu unterschiedlichen Arten von Beschilderungen zum Kennzeichnen und Warnen geben. Diese Produkte sind Bestandteil unseres Standard-Sortiments und in der Regel kurzfristig lieferbar. Bei weiterführenden Fragen zu den nachfolgenden Themen freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Inhalt
Sicherheitskennzeichen
Das Anbringen von Sicherheitskennzeichen dient der Unfallverhütung, dem Gesundheitsschutz und der Sicherheit vor allem am Arbeitsplatz sowie im Allgemeinen. Die Kennzeichnung soll den Betrachter über die Gefahren von bestimmten Sachverhalten informieren und damit besonders auf Verbote und Gefahren hinweisen. In Deutschland ist die Sicherheitskennzeichnung in den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) geregelt. Die neuen Symbole (DIN EN ISO 7010) sind international und europäisch abgestimmt.
Verbotsschilder
Verbotsschilder sind Piktogramme, die auf ein Verbot hinweisen. Sie untersagen Handlungen bzw. Gegenstände, um Risiken und Gefahren zu vermeiden. Die Verbotsschilder haben somit eine sehr wichtige Rolle in der Gesundheitsschutzkennzeichnung und der Unfallverhütung. Sie müssen daher gut sichtbar an den entsprechenden Bereichen angebracht werden. Durch ihre auffällige und warnende Farbe sind sie deutlich und schnell von anderen Schildern zu unterscheiden.
Verbotsschilder müssen folgende Eigenschaften aufweisen:
- Form: kreisrund
- Grundfläche: weiß
- Bildzeichen: schwarz
- Rand: rot - Roter 45° von links nach rechts geneigter Querbalken
Gebotsschilder
Als Gebotsschilder werden Sicherheitszeichen bezeichnet, die zur Vermeidung eventueller Gefahren auf ein Gebot hinweisen. Sie geben sicherheitsrelevante Hinweise wie z.B. zum Tragen von Augen- und Gehörschutz und sind deshalb an den betroffenen Gefahrenstellen anzubringen.
Gebotsschilder müssen folgende Eigenschaften aufweisen:
- Form: kreisrund
- Grundfläche: blau
- Bildzeichen: weiß
Warnschilder
Warnschilder haben die Aufgabe vor bestehenden Gefahren zu warnen und somit das Unfallrisiko am Arbeitsplatz zu senken. Damit auch möglichst jeder die Warnung versteht, wurde auf Text verzichtet und selbsterklärende Piktogramme verwendet. Besonders in Bereichen, in denen Mitarbeiter mehrere und unterschiedliche Sprachen beherrschen, kann ein eindeutiges Piktogramm ohne Text eventuellen sprachlichen Missverständnissen vorbeugen.
Warnschilder müssen folgende Eigenschaften aufweisen:
- Form: dreieckig, 60 % Neigung
- Spitze nach oben
- Grundfläche: gelb
- Bildzeichen: schwarz
- Rand: schwarz
Fluchtwegkennzeichnung
In Betrieben und Arbeitsstätten müssen Fluchtwege, Notausgänge und Notausstiege sowie Türen entsprechend der ASR A2.3 gekennzeichnet werden. Falls keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist, sind Rettungszeichen aus langnachleuchtendem Material zu verwenden. So sind diese auch nach Ausfall der allgemeinen Beleuchtung erkennbar. Die international und national abgestimmten und registrierten Rettungszeichen sind in der DIN EN ISO 707 und der DIN 4844-2 festgehalten.
Es wird empfohlen, innerhalb eines Betriebes immer die gleichen Symbolschilder zu verwenden, da der Einsatz von verschiedenen Symbolschildern für ein- und dieselbe Sicherheitsaussage zu Verwirrungen führen können.
Brandschutzkennzeichnung
Auch bei der Brandschutzkennzeichnung sind die notwendigen Brandschutzkennzeichen laut ASR A 1.3 durch die Verwendung von langnachleuchtendem Material zu kennzeichnen, falls die Arbeitsstätte nicht mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet ist.Die geltenden DIN-Normen sind hier die DIN EN ISO 7010 und DIN 4844-2.
Damit im Notfall keine Verwirrung entsteht oder irrationale Entscheidungen getroffen werden, sollten auch hier möglichst die gleichen Symbolschilder verwendet werden.