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Staubschutz am Arbeitsplatz
Geschätze Lesezeit: 2 Minuten

Staubschutz am Arbeitsplatz

Staub kann zu schweren Erkrankungen führen und Lunge und Kreislauf stark belasten. Unser körpereigenes Filtersystem kann normalen Staub in üblichen Mengen durchaus bewältigen - aber an vielen Arbeitsplätzen sind die Staubmengen so groß und die Staubarten so gefährlich, dass sich die Mitarbeiter schützen müssen. Der Gesetzgeber hat für jede Art von Staub genaue Richtlinien für die zugelassenen Höchstwerte festgelegt. Generell liegt der allgemeine Staubgrenzwert seit 2014 bei 1,25 Milligramm pro Kubikmeter Luft. Egal ob Bauarbeiter, Bäcker, Metallarbeiter, Tischler, Maler oder Handwerker - wer mit sehr feinen Grundstoffen arbeitet oder viel schleift oder schweißt, sollte dem Staub die Stirn bieten.

Vorsicht bei giftigen Stäuben!

Einige Staubarten sind sogar giftig oder sehr gefährlich. Wer mit Asbest oder Glaswolle arbeitet, muss deshalb besonders vorsichtig sein und alle Regeln beachten. Einige andere Staubarten sind ebenfalls schon in sehr geringer Menge krebserregend oder allergieauslösend. Dazu gehört der Staub bestimmter Holzarten oder Metallsorten. Der Arbeitgeber ist hier zu einer Beurteilung der Gefahren verpflichtet, damit Spezialisten genaue Arbeitsschutzmaßnahmen festlegen können. Dazu kann auch gehören, dass die Arbeitgeber die verwendeten Materialien gegen andere austauschen müssen, falls das möglich ist. Außerdem muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter ausführlich über die Lage informieren.

Staub von Anfang an bekämpfen!

Die Staubmenge sollte immer so gering wie möglich bleiben. Dafür bieten sich geschlossene Anlagen an. Der Staub muss unmittelbar an der Austrittsstelle abgesaugt werden, falls das beim Arbeitsprozess möglich ist. Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass die Abzugsanlagen einwandfrei funktionieren. Gleichzeitig müssen die Räume ausreichend gelüftet und alle Abfälle sofort entsorgt werden. Außerdem sollten natürlich alle, die sich in Räumen mit viel Staub begeben, Atemschutzmasken tragen. Wenn die Luftgrenzwerte für Staub überschritten werden, muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass jeder Mitarbeiter eine schützende Maske trägt. Allerdings reagiert jeder unterschiedlich. Wenn ein Mitarbeiter feststellt, dass er allergisch reagiert, obwohl noch keine Grenzwerte überschritten sind, kann er selbst für Atemschutz und für saubere Arbeitskleidung sorgen.