Warnmarkierung für Container: Regelungen in DIN 67520-2 und DIN 6171-1
Container verschiedenster Größen, Bau- und Funktionsarten wie beispielsweise solche für Bauschutt, Altglas oder Altpapier werden zumeist auf öffentlich zugänglichen Plätzen aufgestellt, die eine hohe Frequenz von Kraftfahrzeugen und Personen aufweisen. Ein hohes Gefährdungspotenzial ist somit gegeben. Insbesondere bei schlechtem Wetter oder ungünstigen Sichtverhältnissen, wie sie etwa in der Dämmerung oder nachts auftreten, können Container leicht übersehen werden.
Inhalt
- Vorschriften zur Absicherung von Containern
- Sorgfaltspflicht auch bei privater Nutzung
- Bequeme Anbringung
Vorschriften zur Absicherung von Containern
Laut § 32 (1) StVO ist eine Absicherung von Containern mit reflektierenden Warnmarkierungen vorgeschrieben. So gehört eine Containermarkierung zwingend zur Ausstattung jedes Containers, der sich im öffentlichen Verkehrsraum befindet oder in diesen hineinragt. Die DIN 67520-2 regelt die Ausführung der Containerwarnmarkierung bezüglich ihrer Leuchtdichte und beschreibt die Mindestanforderungen, die spezifische Rückstrahlwerte der Reflexionsfolien erfüllen müssen. Die klaren Warnfarben rot und weiß sowie hohe Rückstrahlwerte der Containermarkierungen nach DIN 6171-1 sorgen dafür, dass ein Container sich früh als Hindernis erkennen lässt, sodass Verkehrsteilnehmer rechtzeitig ausweichen können. So muss eine Warnmarkierung im Scheinwerferlicht schon von Weitem sichtbar sein.
Sorgfaltspflicht auch bei privater Nutzung
Die Vorschriften gelten auch für Privatpersonen, die sich etwa für Gartenabfälle oder Umzüge einen Container mieten, sofern dieser im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt wird. In der Regel sind Mietcontainer mit einer Warnmarkierung ausgestattet. Wenn dies nicht der Fall ist, empfiehlt es sich für den Mieter, den Container mit einer Reflexionsfolie nachzurüsten. Dies ist nicht nur kostengünstig, sondern stellt zugleich sicher, dass der Sorgfaltspflicht Rechnung getragen wird.
Bequeme Anbringung
Containermarkierungen werden als fertig zugeschnittene Sätze geliefert, wobei die einzelnen Zuschnitte über das vorgeschriebene Format von 141 x 705 mm verfügen. Die praktischen Komplett-Sets besteht aus retroreflektierender Folie, die den Vorschriften zur Kennzeichnung von Containern gemäß § 32 (1) StVO sowie der DIN 67520-2 und DIN 6171-1 entsprechen. Das flexible Folienmaterial sorgt nicht nur für eine einfache Handhabung, sondern bietet selbst auf unebenem Untergrund hervorragende Hafteigenschaften. Es besteht zudem die Auswahl zwischen einem Anwendungspaket mit 8 Zuschnitten (4x linksweisend, 4x rechtsweisend) oder einem Nachrüst-Set mit 2 Zuschnitten (1x linksweisend, 1x rechtsweisend).