
Wissenswertes zum Thema „Verkehrszeichen“
Allgemeines zu Verkehrszeichen
Verkehrszeichen (kurz VZ) sind Teil der Straßenausstattung und werden behördlich angeordnet. Neben den dauerhaften Verkehrszeichen gibt es auch Wechselverkehrszeichen. Es dürfen nur die in der Straßenverkehrsordnung (kurz VwV-StVO) abgebildeten Verkehrszeichen verwendet werden oder jene, die von dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in dem Verkehrsblatt veröffentlicht wurden.
Private Verwendungen von VZ sind untersagt oder bedürfen einer behördlichen Genehmigung (bspw. für Baustellen). Auf den Verkehrszeichen wird die serifenlose Schriftart Linear-Antiqua nach DIN 1451-2 verwendet, dies ist die allgemein gültige Schrift für den Straßenverkehr. Die Farben der VZ werden nach DIN 6171-1 und DIN EN 12899-1 geregelt.
VZ, die außerhalb des angegebenen Farbbereiches liegen sind für den Einsatz im Straßenverkehr unzulässig. Dies trifft beispielsweise auch auf alte, verblichene VZ zu. Pfosten, Rohrrahmen und Schilderrückseiten sollen grau sein, verzinkte Aufstellrichtungen gelten in diesem Zusammenhang als grau.
Welche Größen werden benötigt?
Die tatsächlichen, individuellen Erfordernisse bestimmen die Größe der VZ, unnötig große Verkehrszeichen sind zu vermeiden. Wenn aus übergeordneten Gründen von den Standardmaßen abgewichen werden muss, erfolgt eine lineare Vergrößerung beziehungsweise Verkleinerung des VZ.
Die Schriftgröße
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit sowie der Standort des Verkehrsschildes bestimmt in der Regel die Schriftgröße. Umso höher die am Aufstellungsort gefahrene Geschwindigkeit ist, desto größer muss die Schriftgröße ausfallen. Schriften für Überkopfbeschilderungen, wie an Verkehrszeichenbrücken oder Kragarmen, fallen größer aus als bei seitlich von der Fahrbahn aufgestellte Schildern.
Schriftgröße bei seitlich aufgestellter Beschilderung
Geschwindigkeit in km/h | Schrifthöhe in mm |
v ≤ 40 | h = 105 |
v = 50 | h = 126 |
v = 60-70 | h = 140 |
v = 80-100 | h = 175 |
v = 110-120 | h = 210 |
v > 120 |
h = 280 |
Geschwindigkeit in km/h | Schrifthöhe in mm |
v ≤ 50 | h = 175 |
v = 60-70 | h = 210 |
v = 80-100 | h = 280 |
v > 100 | h = 350 |
Die Größe des Schildes
- Größe 1 = 70% Geschwindigkeitsbereich 0-20 km/h
- Größe 2 = 100% Geschwindigkeitsbereich 20-80 km/h
- Größe 3 = 125% Geschwindigkeitsbereich > 80 km/h

Form des VZ | Größe 1 | Größe 2 | Größe 3 |
Ronde* | Ø 420 | Ø 600 | Ø 750 |
Dreieck | Seitenlänge 630 | Seitenlänge 900 | Seitenlänge 1260 |
Quadrat | 420 x 420 | 600 x 600 | 840 x 840 |
Rechteck
(HxB) | 630 x 420 420 x 630 | 900 x 600 600 x 900 | 1260 x 840 840 x 1260 |
Zusatzzeichen | Größe 1 | Größe 2 | Größe 3 |
Höhe 1 | 231 x 420 | 330 x 600 | 412 x750 |
Höhe 2 | 315 x 420 | 450 x 600 | 562 x 750 |
Höhe 3 | 420 x 420 | 600 x 600 | 750 x 750 |
Aufstellung der Verkehrszeichen
innerorts | außerorts | |
Standard-VZ | 2,0 m | 2,0 m |
über Radwegen | 2,2 m | 2,2 m |
über der Fahrbahn | 4,5 m | 4,5 m |
auf Inseln | 0,6 m | 0,6 m |
Leitbaken/- platten | 0,25 m | 0,25 m |
innerorts | außerorts | |
Wegweiser | 2,0 m | 1,5 m |
über Radwegen | 2,25 m | 2,25 m |
über Fahrbahn | 5,0 m | 5,0 m |
Pfeilwegweiser Tiefaufstellung | 1,0 m | 1,0 m |
Abfolge, Wiederholung und Kombination von Verkehrszeichen
Wiederholung von Verkehrszeichen
Straßentyp | Gefahrenzeichen | Vorschriftzeichen* |
Autobahn oder ähnlich ausgebaut | Nach ca. 2,0 km | Nach ca. 1,0 km |
Außerorts, gut ausgebaut | Nach ca. 1,5 km | Nach ca. 750 m |
Außerorts, einfach ausgebaut | Nach ca. 1,0 km | Nach ca. 500 m |
Innerorts | Nach ca. 500 m | Nach ca. 250 m |
-
Nur wenn Wartezeichen besonders auffallen, dürfen sie mit
anderen VZ kombiniert werden. Die Zeichen 350 StVO
(Fußgängerüberweg) und Zeichen 201 StVO (Andreaskreuz)
sind hiervon ausgeschlossen und dürfen nicht mit anderen VZ
kombiniert werden.
-
Kombination von Vorschriftzeichen nur,
wenn sie für die gleiche Verkehrsart
und gleichen Punkt/Strecke gelten.
-
Besteht zwischen verschiedenen VZ
an einem gemeinsamen Pfosten kein
unmittelbarer Bezug ist ein Abstand
von mindestens 10 cm einzuhalten.
-
Zusatzzeichen sind im Normalfall
direkt unterhalb des VZ
anzubringen, auf die sie sich beziehen.
-
Gefahrenzeichen, die eine Vorschrift begründen, sollen oberhalb von diesem
angebracht werden.
Die 3 Reflexionsklassen
Zeichen nach §39 bis § 43 StVO |
Normales Umfeld |
Hell erleuchtetes Umfeld und/oder viele externe Lichtquellen |
|||||
|
Autobahn |
Außerorts |
Innerorts |
Autobahn |
Außerorts |
Innerorts |
|
Alle Zeichen außer den nachstehend aufgeführten* |
Aufstellort: |
RA2 |
RA1/RA2 |
RA2 |
RA2/RA3 |
RA2 |
RA3/be |
Aufstellort: hoch/links |
RA2 |
RA2 |
RA2 |
RA3 |
RA2/RA3 |
RA3/be |
|
Warte- und Haltegebote an Bahnübergängen |
- |
RA2/RA3 |
RA2/RA3 |
- |
RA3 |
RA3 |
|
Warte- und Haltegebote an Kreuzungen, Einmündungen und bei verengter Fahrbahn; Zeichen für vorgeschriebene Fahrtrichtung und vorgeschriebene Vorbeifahrt |
RA2/RA3 |
RA2 |
RA2/RA3 |
RA3 |
RA3 |
RA3/be |
|
Zeichen in Arbeitsstellen |
RA2 |
RA2 |
RA2** |
RA2/RA3 |
RA2 |
RA2 |
|
Sonderwege, Halteverbote und Parken; Touristische Unterrichtungstafeln gemäß Z 386 StVO und VwV-StVO zu Zeichen 386*** |
RA1 |