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Wissenswertes zum Thema „Verkehrszeichen“
Geschätze Lesezeit: 5 Minuten

Wissenswertes zum Thema „Verkehrszeichen“

Inhaltsverzeichnis:

Allgemeines zu Verkehrszeichen

Verkehrszeichen (kurz VZ) sind Teil der Straßenausstattung und werden behördlich angeordnet. Neben den dauerhaften Verkehrszeichen gibt es auch Wechselverkehrszeichen. Es dürfen nur die in der Straßenverkehrsordnung (kurz VwV-StVO) abgebildeten Verkehrszeichen verwendet werden oder jene, die von dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in dem Verkehrsblatt veröffentlicht wurden. 

Private Verwendungen von VZ sind untersagt oder bedürfen einer behördlichen Genehmigung (bspw. für Baustellen). Auf den Verkehrszeichen wird die serifenlose Schriftart Linear-Antiqua nach DIN 1451-2 verwendet, dies ist die allgemein gültige Schrift für den Straßenverkehr. Die Farben der VZ werden nach DIN 6171-1 und DIN EN 12899-1 geregelt. 

VZ, die außerhalb des angegebenen Farbbereiches liegen sind für den Einsatz im Straßenverkehr unzulässig. Dies trifft beispielsweise auch auf alte, verblichene VZ zu. Pfosten, Rohrrahmen und Schilderrückseiten sollen grau sein, verzinkte Aufstellrichtungen gelten in diesem Zusammenhang als grau.

Welche Größen werden benötigt?

Die tatsächlichen, individuellen Erfordernisse bestimmen die Größe der VZ, unnötig große Verkehrszeichen sind zu vermeiden. Wenn aus übergeordneten Gründen von den Standardmaßen abgewichen werden muss, erfolgt eine lineare Vergrößerung beziehungsweise Verkleinerung des VZ.

Die Schriftgröße

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit sowie der Standort des Verkehrsschildes bestimmt in der Regel die Schriftgröße. Umso höher die am Aufstellungsort gefahrene Geschwindigkeit ist, desto größer muss die Schriftgröße ausfallen. Schriften für Überkopfbeschilderungen, wie an Verkehrszeichenbrücken oder Kragarmen, fallen größer aus als bei seitlich von der Fahrbahn aufgestellte Schildern.


Schriftgröße bei seitlich aufgestellter Beschilderung

Geschwindigkeit in km/h
Schrifthöhe in mm
v ≤ 40 h = 105
v = 50 h = 126
v = 60-70 h = 140
v = 80-100 h = 175
v = 110-120 h = 210
v > 120 h = 280

Schriftgröße bei Überkopfbeschilderung

Geschwindigkeit in km/h
Schrifthöhe in mm
v ≤ 50 h = 175
v = 60-70 h = 210
v = 80-100 h = 280
v > 100 h = 350

Die Größe des Schildes

Große Schilder kommen dort zum Einsatz, wo der Verkehr mit hoher Geschwindigkeit fließt und dementsprechend wenig Zeit bleibt, ein Schild zu betrachten. Es kann aus drei verschiedenen Größenklassen ausgewählt werden:

  • Größe 1 = 70% Geschwindigkeitsbereich 0-20 km/h
  • Größe 2 = 100% Geschwindigkeitsbereich 20-80 km/h
  • Größe 3 = 125% Geschwindigkeitsbereich > 80 km/h
Verschiedene Schildergrößen mit 60kmh Schildern

Maße der Verkehrszeichen in mm

Form des VZ
Größe 1
Größe 2
Größe 3
Ronde* Ø 420 Ø 600 Ø 750
Dreieck Seitenlänge 630 Seitenlänge 900 Seitenlänge 1260
Quadrat 420 x 420 600 x 600 840 x 840
Rechteck
(HxB)
630 x 420
420 x 630
900 x 600
600 x 900
1260 x 840
840 x 1260
* Ausnahme: Zeichen 224 darf nach StVO Ø 350 – 450mm haben 

Maße Zusatzzeichen in H x B in mm

Zusatzzeichen
Größe 1
Größe 2
Größe 3
Höhe 1 231 x 420 330 x 600 412 x750
Höhe 2 315 x 420 450 x 600 562 x 750
Höhe 3 420 x 420 600 x 600 750 x 750

Die 3 Reflexionsklassen

Schilder aller Größenklassen sind aus Gründen der Nachtsichtbarkeit retroreflektierend auszubilden oder alternativ dazu von innen zu beleuchten. Bei Verkehrszeichen wird in drei unterschiedliche Reflexionsklassen unterschieden: RA1 mit der Standard-Reflexfolie RA1/A, RA2 mit der Reflexfolie RA2/C und die Reflexionsklasse RA3 mit der Reflexfolie RA3/C.

Merkblatt für die Wahl der lichttechnischen Leistungsklassen von vertikalen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (M LV 2011). Die Leistungsklassen mit einer erhöhten Qualitätsanforderung sind rot markiert.

Zeichen nach §39 bis § 43 StVO

Normales Umfeld

Hell erleuchtetes Umfeld und/oder viele externe Lichtquellen

 

Autobahn

Außerorts

Innerorts

Autobahn

Außerorts

Innerorts

Alle Zeichen außer den nachstehend aufgeführten*

Aufstellort: 
rechts

RA2

RA1/RA2

RA2

RA2/RA3

RA2

RA3/be

Aufstellort: hoch/links

RA2

RA2

RA2

RA3

RA2/RA3

RA3/be

Warte- und Haltegebote an

Bahnübergängen

-

RA2/RA3

RA2/RA3

-

RA3

RA3

Warte- und Haltegebote an Kreuzungen, Einmündungen und bei verengter Fahrbahn; Zeichen für vorgeschriebene Fahrtrichtung und vorgeschriebene Vorbeifahrt

 

 

 

 

RA2/RA3

 

 

 

 

RA2

 

 

 

 

RA2/RA3

 

 

 

 

RA3

 

 

 

 

RA3

 

 

 

 

RA3/be

Zeichen in Arbeitsstellen

RA2

RA2

RA2**

RA2/RA3

RA2

RA2

Sonderwege, Halteverbote und Parken; Touristische Unterrichtungstafeln gemäß Z 386 StVO und VwV-StVO zu Zeichen 386***

 

 

RA1

* Sofern für diese nicht in gesonderten Regelwerken Festlegungen getroffen werden (z.B. Z 350 in der R-FGÜ)
** Vorhandene Bestände an Materialien der Retroflexions-Klasse 1 (RA1) können aufgebraucht werden 
*** Sofern nicht in Form eines braunen Farbeinsatzes in einem Wegweiser nach RWB integriert 
be: von innen oder außen beleuchtet 
/: Auswahl nach Randbedingungen 
links: Wenn das Zeichen nur links steht, wird eine höherwertige Leistungsklasse gegenüber der Rechtsaufstellung („rechts“) empfohlen

Unterschied zwischen Alform und Flachform

Wenn Sie sich für Verkehrsschilder entscheiden, stehen Ihnen grundsätzlich zwei Haupttypen zur Auswahl: Alformschilder und Flachformschilder. Beide haben ihre eigenen Vor- und Nachteile, die sie für verschiedene Einsatzbereiche geeignet machen.

Alformschilder zeichnen sich durch ihr randprofilverstärktes Design aus. Diese Art der Verstärkung macht das Schild stabiler und haltbarer gegenüber Umwelteinflüssen und physischen Belastungen. Das bedeutet, dass Alformschilder besonders gut für Standorte geeignet sind, an denen sie stärkerem Wind oder Vandalismus ausgesetzt sein könnten. Der größte Nachteil der Alformschilder liegt jedoch in der Notwendigkeit, spezielle Alformschellen für die Befestigung am Rohrpfosten zu verwenden. Dies schränkt die Flexibilität bei der Montage ein, da nicht jede herkömmliche Rohrschelle passt. Zudem ist eine Wandmontage durch direktes Anschrauben bei Alformschildern nicht möglich, was die Einsatzmöglichkeiten weiter einschränkt.

Flachformschilder bieten demgegenüber eine größere Montageflexibilität. Sie sind in zwei Stärken erhältlich – 2mm und 3mm – und können mit herkömmlichen Rohrschellen oder Klemmschellen befestigt werden. Dies macht sie besonders vielseitig einsetzbar, sei es für temporäre Einsätze wie in Haltverbotszonen oder für permanente Installationen. Die Möglichkeit, normale Befestigungselemente zu verwenden, vereinfacht die Installation und Wartung der Schilder erheblich. Jedoch kann die geringere Materialstärke im Vergleich zu den Alformschildern in besonders herausfordernden Umgebungen ein Nachteil sein.

Zusammenfassend bieten Alformschilder eine erhöhte Stabilität und Haltbarkeit für anspruchsvolle Umgebungen, erfordern jedoch spezielle Alformschellen zur Montage und bieten keine Möglichkeit zur Wandbefestigung. Flachformschilder hingegen punkten durch ihre Montageflexibilität und die Verwendung von Standardbefestigungsmitteln, könnten jedoch in extremen Situationen weniger Widerstandsfähigkeit bieten.

Bei der Auswahl des geeigneten Typs sollten Sie daher den spezifischen Einsatzort und die erwarteten Belastungen berücksichtigen, um die optimale Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Aufstellung der Verkehrszeichen

Einzelheiten zur Aufstellung von Verkehrszeichen sind der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (kurz VwV-StVO) zu entnehmen.

Dort wird angeordnet, dass Verkehrszeichen fest eingebaut sein müssen, sofern sie nicht nur vorübergehend aufgestellt sind. Im Allgemeinen sind die VZ rechts neben der Fahrbahn anzubringen. Links allein oder über der Straße allein dürfen Verkehrszeichen nur stehen, wenn eindeutig ist, dass sie für den gesamten Verkehr in eine Richtung gelten. In diesem Fall müssen die VZ auch bei Dunkelheit aus ausreichender Entfernung gut sichtbar sein.

Grundsätzlich dürfen höchstens drei Verkehrszeichen (davon normalerweise maximal zwei Vorschriftzeichen) an einem Pfosten befestigt werden, §§39-43 Abs. 3 Nr. 11 VwV- StVO. Eine Ausnahme gibt es für Zeichen für den ruhenden Verkehr. Gefahrzeichen stehen generell allein. Darüber hinaus sind Zeichen mit Wartepflicht allein aufzustellen.

Vorfahrtsregelungen (wie etwa Vorfahrtsstraße oder Vorfahrt gewähren) anzeigen, müssen neben dem verwendeten Zeichen auch an der Form des Schildes erkennbar sein. So kann sichergestellt werden, dass Verkehrsteilnehmer auch bei beschädigtem oder verschneitem Schild die Vorfahrtsregelung an einem Knotenpunkt erkennen.

Verkehrszeichen dürfen nicht innerhalb der Fahrbahn aufgestellt werden. Es gelten folgende Regeln zum Aufstellen: Seitenabstand von Fahrbahnrand bis Außenkante Schild: 

Innerorts: 0,5 m auf keinen Fall weniger als 0,3 m 
Außerorts: 1,5 m auf keinen Fall weniger als 1 m
 

Auch die Höhe der VZ sind in der StVO geregelt:

innerorts
außerorts
Standard-VZ2,0 m2,0 m
über Radwegen2,2 m2,2 m
über der Fahrbahn4,5 m4,5 m
auf Inseln0,6 m0,6 m
Leitbaken/- platten0,25 m0,25 m
Für Wegweiseer gelten gesonderte Bestimmungen: 
innerorts
außerorts
Wegweiser2,0 m1,5 m
über Radwegen2,25 m2,25 m
über Fahrbahn5,0 m5,0 m
Pfeilwegweiser
Tiefaufstellung
1,0 m1,0 m

Abfolge, Wiederholung und Kombination von Verkehrszeichen

Verkehrszeichen sollen grundsätzlich nacheinander erfasst und verarbeitet werden können. Dementsprechend ist eine zu dichte Abfolge von VZ für den fließenden Verkehr zu vermeiden. Die Pfostenabstände sollten entsprechend der Geschwindigkeit gewählt werden.

Hier eine allgemeine Empfehlung: 
  • Bis 50 km/h → mindestens 15 Meter 
  • Über 50 bis 100 km/h → mindestens 30 Meter
  • Über 100 km/h → mindestens 100 Meter

Wiederholung von Verkehrszeichen

Hinter Kreuzungen und Einmündungen, an denen mit ortskundigen Kraftfahrern zu rechnen ist, müssen die Zeichen 274, 276 und 277 StVO wiederholt werden.

Wenn im weiteren Streckenverlauf ein Halteverbot besteht, sind nach jeder Kreuzung oder Einmündung die Zeichen 283 und 286 StVO zu wiederholen.


Des Weiteren empfiehlt sich folgender Wiederholungsabstand:

Straßentyp
Gefahrenzeichen
Vorschriftzeichen*
Autobahn oder ähnlich ausgebautNach ca. 2,0 kmNach ca. 1,0 km
Außerorts, gut ausgebautNach ca. 1,5 kmNach ca. 750 m
Außerorts, einfach ausgebautNach ca. 1,0 kmNach ca. 500 m
InnerortsNach ca. 500 m
Nach ca. 250 m

* der Abstand der Vorschriftzeichen ist geringer, da diese für einen sicheren Verkehrsablauf eine erhöhte Bedeutung haben. Auf Streckenabschnitten mit wenig Ablenkung kann der Abstand der Vorschriftzeichen um bis zu 50% vergrößert werden.


  • Nur wenn Wartezeichen besonders auffallen, dürfen sie mit anderen VZ kombiniert werden. Die Zeichen 350 StVO (Fußgängerüberweg) und Zeichen 201 StVO (Andreaskreuz) sind hiervon ausgeschlossen und dürfen nicht mit anderen VZ kombiniert werden.
  • Kombination von Vorschriftzeichen nur, wenn sie für die gleiche Verkehrsart und gleichen Punkt/Strecke gelten.
  • Besteht zwischen verschiedenen VZ an einem gemeinsamen Pfosten kein unmittelbarer Bezug ist ein Abstand von mindestens 10 cm einzuhalten.
  • Zusatzzeichen sind im Normalfall direkt unterhalb des VZ anzubringen, auf die sie sich beziehen. 
  • Gefahrenzeichen, die eine Vorschrift begründen, sollen oberhalb von diesem angebracht werden.