A line styled icon from Orion Icon Library.
Über 180.000 Produkte
A line styled icon from Orion Icon Library.
Bestpreis-Garantie
Kauf auf Rechnung
A line styled icon from Orion Icon Library.
Persönliche Beratung
Beratung? Rufen Sie an! 040 / 702 918 0
Die Warnwestenpflicht - Gesetzlich vorgeschriebene Sicherheit für Verkehrsteilnehmer

Die Warnwestenpflicht - Gesetzlich vorgeschriebene Sicherheit für Verkehrsteilnehmer

Ab dem 1. Juli 2014 tritt die Neuregelung eines Gesetzes in Kraft, das insbesondere private Autofahrer künftig einzuhalten haben: Das Mitführen einer Warnweste im Gefährt wird damit vorgeschrieben. Die Weste verfügt über Lichtreflektoren, die beim Verlassen des Wagens auf Straßen und Wegen für Sicherheit sorgen - und somit den Fahrer ebenso wie die übrigen Verkehrsteilnehmer schützen.

Zu jeder Zeit sichtbar 

Notwendig ist die gesetzliche Maßnahme vor allem deshalb, da gerade bei Unfällen und Pannen in der Dämmerung sowie der Dunkelheit schnell einmal Personen übersehen werden, die das Auto verlassen und sich auf die Straße begeben haben. Bei hohen Geschwindigkeiten wird der Passant häufig zu spät wahrgenommen - ein Umstand, der nicht selten gravierende Folgen hat. Ab dem 1. Juli 2014 wird daher das Mitführen und Anlegen einer Warnweste vorgeschrieben. Ein solches schützendes Kleidungsstück, das in den Farben Orange, Gelb und Rot erworben werden kann, muss somit zwingend dem Auto beiliegen. Wichtig ist es zudem, einen schnellen Rückgriff darauf zu gewährleisten. Eine Verstauung im Kofferraum erweist sich daher nicht als sinnvoll. Das Utensil sollte vielmehr im Innenraum des Wagens verfügbar sein. Mag auch die Vorschrift lediglich den Fahrer umfassen, so ist es empfehlenswert, gleichfalls für den Beifahrer die Warnweste einzuplanen. Kommt es zu einem Unfall oder einer Panne, so wird diese noch im Wagen sitzend angelegt und erst anschließend die Straße betreten.

Wer ist von der Warnwestenpflicht betroffen? 

Zunächst einmal richtet sich die gesetzliche Neuordnung an alle privaten Autofahrer. Für die gewerbliche Nutzung eines Kraftwagens sowie der entsprechenden Transportfahrzeuge bestand eine solche Regelung bereits. Ausgenommen von der Pflicht sind bislang einzig die Motorradfahrer - doch jene haben sich ohnehin derart zu kleiden, dass sie von den übrigen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden können. Letztgenanntes Kriterium spricht für die Warnwesten: Mit ihnen ist ein Passant selbst in der anbrechenden Dunkelheit noch auf eine Distanz von rund 150 Metern sichtbar. Ohne die lichtreflektierenden Sensoren wäre ein Erkennen dagegen nur auf 80 Meter gewährleistet.

Die Weste muss der Europäischen Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen und über umlaufende Reflektoren verfügen, deren Breite wenigstens fünf Zentimeter erreicht. Erst damit ist es möglich, den Träger von allen Seiten zu erkennen und ihn als Hindernis wahrzunehmen, das sich von seiner Umgebung optisch absetzt. Kann dieses Erfordernis nicht erfüllt werden, so droht ein Ordnungsgeld. Gleiches wird auch dann verhängt, wenn das Kleidungsstück grundsätzlich nicht mitgeführt wird. Im Übrigen erlischt die Verpflichtung nicht außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Mit der gesetzlichen Neuordnung wird vielmehr ein bereits europaweit bestehender Grundsatz realisiert. Auch in den anderen Ländern des Kontinents muss ein solches Utensil also mitgeführt und gegebenenfalls getragen werden.

Weitere Produkte zum Thema KfZ-Sicherheit finden Sie hier.