Gefahrstoffkennzeichnung
-
Schilder
-
Baustellenschilder
Betriebskennzeichnung
Brandschutzkennzeichnung
E-Tankstellen-Schilder
Elektrokennzeichnung
Fluchtwegkennzeichnung
Friedhofschilder
Gebotsschilder
Gefahrstoffkennzeichnung
Grundbesitzkennzeichnung
Haltverbotsschilder
Hausnummern & Straßennamenschilder
Hundeschilder
Inventarkennzeichnung
Kilometertafeln
Kinder- & Spielplatzschilder
Kraftfahrzeugkennzeichnung
Laserkennzeichnung
Leitmale
Maschinenkennzeichnung
Parkplatzkennzeichnung
Prüfplaketten & Qualitätskennzeichnung
Rohrleitungskennzeichnung
Schilder Binnengewässer
Schilder für Freizeitanlagen
Schilder Gastronomie & Gewerbe
Schilder Müllentsorgung
Schilder Radarkontrolle
Sicherheitsaushänge & Betriebsanweisungen
Verbotsschilder
Verkehrsschilder
Verpackungskennzeichnung
Warnschilder
Warnschilder Radioaktivität & Strahlenschutz
Winterschilder
Zubehör Schilderbefestigung
Filter
Alle Filter
Weniger Filter
–
Die Gefahrstoffverordnung und das Arbeitsschutzgesetz verpflichten zur eindeutigen Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien. Sowohl für Arbeiter als auch für Endverbraucher muss mit einem Blick erkennbar sein, welche Gefährdungen von einem bestimmten Stoff oder Gemisch ausgehen. Im gesamten Raum der Europäischen Union erfolgt die Kennzeichnung auf Grundlage der CLP-Verordnung, die 2009 in Kraft trat und die ältere EG-Verordnung zur Gefahrstoffkennzeichnung ablöste. Schon heute müssen gefährliche Stoffe zwingend nach der neuen CLP-Verordnung deklariert werden, während für Gemische noch eine Übergangsfrist bis zum 1.6.2015 gilt. Aus diesem Grund sind sowohl die alten Piktogramme (schwarze Symbole auf orangefarbenem Grund) als auch die neuen Etiketten (schwarze Symbole auf weißem Grund mit roter Umrandung) parallel erhältlich.
Die CLP-Verordnung kennt neun verschiedene Zeichen zur Darstellung spezifischer Gefahren. Ergänzt wird ihre Aussage durch klar definierte Begriffe. Demnach können gefährliche Stoffe als »Explosionsgefährlich«, »Leicht/Hoch entzündlich«, »Brandfördernd«, »Ätzend«, »Giftig/Sehr giftig«, »Gesundheitsgefährdend«, »Gesundheitsschädlich«, »Umweltschädlich« oder als »Komprimierte Gase« deklariert sein. Die Kenntlichmachung nach CLP-Verordnung entspricht dem global harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) und setzt somit die Forderungen nach einer einheitlichen Darstellung um. Alle Symbole sind als Etiketten auf selbstklebender Folie erhältlich.
Verfügbar sind außerdem weitere Aufkleber zur Kennzeichnung von Kraftstofftanks (auch mit weiterführenden Informationen), Warnungen vor Asbestbelastung, Klebeschilder mit Signalwörtern sowie dauerhafte Schilder aus Kunststoff, die Betriebsanweisungen für den Umgang mit gefährlichen Stoffen enthalten. Die meisten Gefahrstoffkennzeichen sind in verschiedenen Größen erhältlich und sollten stets so gewählt werden, dass sie deutlich zu erkennen sind. Im Bereich des Arbeitsschutzes müssen beschädigte oder verblasste Piktogramme zudem regelmäßig ausgetauscht werden, um der Kennzeichnungspflicht Genüge zu tun.
Die CLP-Verordnung kennt neun verschiedene Zeichen zur Darstellung spezifischer Gefahren. Ergänzt wird ihre Aussage durch klar definierte Begriffe. Demnach können gefährliche Stoffe als »Explosionsgefährlich«, »Leicht/Hoch entzündlich«, »Brandfördernd«, »Ätzend«, »Giftig/Sehr giftig«, »Gesundheitsgefährdend«, »Gesundheitsschädlich«, »Umweltschädlich« oder als »Komprimierte Gase« deklariert sein. Die Kenntlichmachung nach CLP-Verordnung entspricht dem global harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) und setzt somit die Forderungen nach einer einheitlichen Darstellung um. Alle Symbole sind als Etiketten auf selbstklebender Folie erhältlich.
Verfügbar sind außerdem weitere Aufkleber zur Kennzeichnung von Kraftstofftanks (auch mit weiterführenden Informationen), Warnungen vor Asbestbelastung, Klebeschilder mit Signalwörtern sowie dauerhafte Schilder aus Kunststoff, die Betriebsanweisungen für den Umgang mit gefährlichen Stoffen enthalten. Die meisten Gefahrstoffkennzeichen sind in verschiedenen Größen erhältlich und sollten stets so gewählt werden, dass sie deutlich zu erkennen sind. Im Bereich des Arbeitsschutzes müssen beschädigte oder verblasste Piktogramme zudem regelmäßig ausgetauscht werden, um der Kennzeichnungspflicht Genüge zu tun.