Betriebskennzeichnung
Filter
Alle Filter
Weniger Filter
–
124 Artikel
Als Betriebskennzeichnungen werden Hinweisschilder bezeichnet, die auf einem Betriebs- oder Werksgelände informieren, auf Gefahren aufmerksam machen oder Verhaltenshinweise geben.
Warn- und Hinweisfunktion
Sie richten sich an Mitarbeiter und Kunden, Lieferanten und Besucher gleichermaßen und sind in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Aber auch dort, wo keine ausdrückliche gesetzliche Vorschrift die eine Betriebskennzeichnung verlangt, ist ihre Anbringung oft sinnvoll – insbesondere dann, wenn mit ihr vor Gefahren gewarnt wird. Denn je genauer der Inhaber eines Betriebes oder einer Werkstätte Gefahren kennzeichnet oder Hinweise für das richtige Verhalten im Betrieb gibt, um so leichter kann er seine eigene Haftung für Schadens- oder Unglücksfälle auf dem Betriebsgelände begrenzen oder sogar ganz ausschließen. Neben ganz praktischen Vorteilen haben Betriebskennzeichnungen daher auch eine wichtige rechtliche Funktion.
Betriebskennzeichnungen für alle Bereiche
Betriebskennzeichnungen sind für alle wichtigen Betriebsbereiche erhältlich – für Aufzugsanlagen und Betriebssicherheit, Ein- und Zutrittsverbote, für feuer- und explosionsgefährdete Räume, Heiz- und Gasanlagen, für Raucherzonen und Rauchverbote und zur Kennzeichnung der zugelassenen Tragkraft. Die Betriebskennzeichnungen sind je nach Typ als Piktogramm oder als Text oder als Kombination von Piktogramm und Text ausgeführt und so gestaltet, dass ihre Botschaft auf einen Blick erfasst wird. Viele Betriebskennzeichnungen lassen sich auch in individuellen Varianten nach Kundenwunsch gestalten. Die verwendeten Materialien – in der Regel Kunststoff oder Aluminium – sind wasserresistent und abwaschbar und in vielen Fällen auch feuerfest. Neben Betriebskennzeichnungen, die als Schild ausgeführt sind, gibt es auch Betriebskennzeichnungen auf selbstklebenden Folien, die direkt auf eine Glasscheibe aufgebracht werden können. Alle Betriebskennzeichnungen entsprechen deutschen und europäischen Standards.
Warn- und Hinweisfunktion
Sie richten sich an Mitarbeiter und Kunden, Lieferanten und Besucher gleichermaßen und sind in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Aber auch dort, wo keine ausdrückliche gesetzliche Vorschrift die eine Betriebskennzeichnung verlangt, ist ihre Anbringung oft sinnvoll – insbesondere dann, wenn mit ihr vor Gefahren gewarnt wird. Denn je genauer der Inhaber eines Betriebes oder einer Werkstätte Gefahren kennzeichnet oder Hinweise für das richtige Verhalten im Betrieb gibt, um so leichter kann er seine eigene Haftung für Schadens- oder Unglücksfälle auf dem Betriebsgelände begrenzen oder sogar ganz ausschließen. Neben ganz praktischen Vorteilen haben Betriebskennzeichnungen daher auch eine wichtige rechtliche Funktion.
Betriebskennzeichnungen für alle Bereiche
Betriebskennzeichnungen sind für alle wichtigen Betriebsbereiche erhältlich – für Aufzugsanlagen und Betriebssicherheit, Ein- und Zutrittsverbote, für feuer- und explosionsgefährdete Räume, Heiz- und Gasanlagen, für Raucherzonen und Rauchverbote und zur Kennzeichnung der zugelassenen Tragkraft. Die Betriebskennzeichnungen sind je nach Typ als Piktogramm oder als Text oder als Kombination von Piktogramm und Text ausgeführt und so gestaltet, dass ihre Botschaft auf einen Blick erfasst wird. Viele Betriebskennzeichnungen lassen sich auch in individuellen Varianten nach Kundenwunsch gestalten. Die verwendeten Materialien – in der Regel Kunststoff oder Aluminium – sind wasserresistent und abwaschbar und in vielen Fällen auch feuerfest. Neben Betriebskennzeichnungen, die als Schild ausgeführt sind, gibt es auch Betriebskennzeichnungen auf selbstklebenden Folien, die direkt auf eine Glasscheibe aufgebracht werden können. Alle Betriebskennzeichnungen entsprechen deutschen und europäischen Standards.