Regalinspektion nach DIN EN 15635 und DGUV Regel 108-007
Große Lager mit Palettenregalen, kleine Lager mit Fachbodenregalen, Lager mit Verschieberegalen oder Durchlaufregalen. Kein Lager kommt ohne Regale aus. Regal neben Regal sind kein seltenes Bild. Ist nur eines davon, beispielsweise an einer Stütze beschädigt, kann die ganze Konstruktion zusammenbrechen. Eine der häufigsten Unfallrisiken in Lagern sind die Regalanlagen.
Die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter ist das höchste Gut. Als Arbeitgeber, der ein Hochregallager betreibt, sind Sie laut BetrSichV dazu verpflichtet, jährlich eine Regalinspektion nach DIN EN 15635 und DGUV Regel 108-007 durchzuführen. Wir führen diese jährliche Inspektion gerne für Sie durch!
Gesetzliche Grundlage
Die Rechtsgrundlage für die Durchführung von Prüfungen an technischen Arbeitsmitteln ist in Deutschland in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Somit regelt sie auch die Prüfung von Regalen und Lagereinrichtungen durch einen Regalbeauftragten bzw. Regalinspekteur nach der DIN EN 15635 und den Berufsgenossenschaftlichen Richtlinien DGUV Regel 108-007.
Die Norm DIN EN 15635 "Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen" ist nun schon seit August 2009 ein wichtiger Bestandteil zur Wahrung der Lagersicherheit. Unabhängig davon, ist der Nutzer oder Betreiber immer in der Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass es nicht zu Unfällen an der Regalanlage kommt.
Die Pflicht zur Regalprüfung besteht für alle ortsfesten Regalsysteme aus Stahl, sowie alle kraftbetriebenen Regale und Schränke. Demnach unterliegen alle Paletten-, Fachboden-, Kragarm-, Einfahr-, Durchlauf- und Durchfahrregale, sowie Mehrgeschosseinrichtungen der Prüfpflicht durch einen fachkundigen Regalinspekteur.
Regalinspektion vom Profi
Unsere fachkundigen Regalinspekteure führen die erforderliche jährliche Regalinspektion bei Ihnen vor Ort durch. Dabei hilft uns zusätzlich unsere langjährige Expertise, wenn es darum geht Regale richtig zu sichern und durch vorbeugende Maßnahmen zu schützen.
Die jährliche Regalinspektion nach DIN EN 15635 und DGUV Regel 108-007 beinhaltet:
- Visuelle Inspektion der Lagereinrichtungen
- Sichtkontrolle der Regalbauteile auf erkennbare Beschädigungen gemäß DIN EN 15635
- Abgleich der Belastungsschilder mit dem Aufbau der Regalanlage
- Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft nach DGUV Regel 108-007 (BGR 234)
- Prüfung auf Einhaltung von Herstellervorgaben für Aufbau und Betrieb der Anlagen
- Kennzeichnung beschädigter Bauteile sowie Feststellung der Ursachen
- Erstellung eines detaillierten Inspektionsprotokolls mit Beurteilung der Schäden
- Vollständiger Maßnahmeplan inkl. Empfehlungen zur Beseitigung der festgestellten Mängel
- Schadensanalyse und Einschätzung der Nutzungssicherheit
- Prophylaxeempfehlung zur Schadensvorbeugung






Haben Sie Fragen?
Ihr Ansprechpartner für unsere Regalinspektionen steht Ihnen jederzeit für Ihre Fragen zur Verfügung. Nehmen Sie ganz einfach telefonisch oder via E-Mail Kontakt zu uns auf. Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen gerne.
Matthias Köpp
Regalinspekteur
Tel.: +49 (0) 40 / 702 918 - 162
Fax: +49 40 702 918 - 28
E-Mail: regalpruefung@stein-hgs.de
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