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Haltverbotsschilder fĂŒr den nicht öffentlichen Bereich
Haltverbotsschilder gibt es in zwei AusfĂŒhrungen: Zeichen 286 StVO besteht aus einem roten Kreis auf blauem Grund mit rotem Balken und zeigt ein eingeschrĂ€nktes Haltverbot an. Dies bedeutet, dass an der markierten Stelle nicht lĂ€nger als drei Minuten angehalten werden darf. Ebenfalls ist es verboten, im umgangssprachlich auch als »Parkverbot« bezeichneten eingeschrĂ€nkten Haltverbot das Fahrzeug zu verlassen. Das absolute Haltverbot (Zeichen 283 StVO) Ă€hnelt in seiner Gestaltung dem Zeichen 286, verfĂŒgt jedoch ĂŒber zwei sich kreuzende rote Balken. Im absoluten Haltverbot darf, von echten NotfĂ€llen abgesehen, keinesfalls angehalten werden.
Obwohl die Zeichen der StraĂenverkehrsordnung eigentlich behördlichen Anordnungen entsprechen, haben sich die Symbole teilweise auch im privaten und halbprivaten Bereich durchgesetzt, da sie von jedem FĂŒhrerscheinbesitzer mĂŒhelos verstanden werden. Haltverbotsschilder sind deshalb auch zur Markierung von PrivatparkplĂ€tzen, Ladezonen oder privaten Ausfahrten erhĂ€ltlich. Sie bestehen in der Regel aus einer rechteckigen, weiĂen Tafel mit aufgedrucktem Haltverbotssymbol. Sie sind in einfacher Form oder mit Warnhinweis zum kostenpflichtigen Abschleppen erhĂ€ltlich. Ebenfalls verfĂŒgbar sind Varianten mit Freifeld zur Selbstbeschriftung.
Je nach Wahl gibt es Haltverbotsschilder zur Markierung privater Bereiche aus bedrucktem Kunststoff oder geprĂ€gtem Aluminium und in verschiedenen GröĂen. Von Autofahrern werden sie in der Regel gut aufgenommen und aufgrund der vertrauten Symbolik peinlich genau beachtet.
Haltverbotsschilder gibt es in zwei AusfĂŒhrungen: Zeichen 286 StVO besteht aus einem roten Kreis auf blauem Grund mit rotem Balken und zeigt ein eingeschrĂ€nktes Haltverbot an. Dies bedeutet, dass an der markierten Stelle nicht lĂ€nger als drei Minuten angehalten werden darf. Ebenfalls ist es verboten, im umgangssprachlich auch als »Parkverbot« bezeichneten eingeschrĂ€nkten Haltverbot das Fahrzeug zu verlassen. Das absolute Haltverbot (Zeichen 283 StVO) Ă€hnelt in seiner Gestaltung dem Zeichen 286, verfĂŒgt jedoch ĂŒber zwei sich kreuzende rote Balken. Im absoluten Haltverbot darf, von echten NotfĂ€llen abgesehen, keinesfalls angehalten werden.
Obwohl die Zeichen der StraĂenverkehrsordnung eigentlich behördlichen Anordnungen entsprechen, haben sich die Symbole teilweise auch im privaten und halbprivaten Bereich durchgesetzt, da sie von jedem FĂŒhrerscheinbesitzer mĂŒhelos verstanden werden. Haltverbotsschilder sind deshalb auch zur Markierung von PrivatparkplĂ€tzen, Ladezonen oder privaten Ausfahrten erhĂ€ltlich. Sie bestehen in der Regel aus einer rechteckigen, weiĂen Tafel mit aufgedrucktem Haltverbotssymbol. Sie sind in einfacher Form oder mit Warnhinweis zum kostenpflichtigen Abschleppen erhĂ€ltlich. Ebenfalls verfĂŒgbar sind Varianten mit Freifeld zur Selbstbeschriftung.
Je nach Wahl gibt es Haltverbotsschilder zur Markierung privater Bereiche aus bedrucktem Kunststoff oder geprĂ€gtem Aluminium und in verschiedenen GröĂen. Von Autofahrern werden sie in der Regel gut aufgenommen und aufgrund der vertrauten Symbolik peinlich genau beachtet.