Haltverbotszonen-Sets
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Haltverbotszonen-Sets
Wer aufgrund baulicher Maßnahmen, sonstiger Arbeiten oder von ihm durchgeführter Veranstaltungen Einschränkungen für den Verkehr verursacht, sollte keinesfalls auf die Aufstellung einer entsprechenden Beschilderung verzichten. Dies ergibt sich aus der Regelung zur Verkehrssicherungspflicht laut § 823 BGB, wonach derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft, nach Kräften für die Verhinderung möglicher dadurch entstehender Schäden zu sorgen hat. Zur verkehrstechnischen Absicherung von Baustellen oder auch Veranstaltungen sind mobile Halteverbotszonen-Sets deshalb unverzichtbar, welche die problemlose Beschilderung von Bereichen erlauben, in denen das Halten vorübergehend untersagt werden muss.
Ein Halteverbotszonen-Set enthält zwei Schilder mit dem Zeichen 283 StVO zur Markierung von Anfang und Ende der Verbotszone sowie die nötigen Materialien wie Schaftrohre aus verzinktem Stahl und Fußplatten zur Anbringung der Schilder. Darüber hinaus beinhalten Halteverbotszonen-Sets in der Regel zwei von Hand zu beschriftende Zusatzzeichen für weitere Informationen. Hierauf kann mit dem beiliegenden Spezialstift regenwasserfest die voraussichtliche Dauer der Einschränkung vermerkt oder eine bestimmte Tageszeit angegeben werden, für die das Verbot gelten soll.
Halteverbotszonen-Sets gibt es in drei verschiedenen Ausführungen: SIGN I, SIGN II und SIGN III (mit zwei, vier oder sechs Fußplatten von je 30 kg). In öffentlichen Bereichen sollte unbedingt die Ausführung SIGN III gewählt werden, die den technischen Lieferbedingungen für innerörtliche Beschilderungen entspricht (TL-Aufstellvorrichtung).