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Das Gesetz ist eindeutig: Die Verkehrssicherungspflicht gilt auch für Gewässer. Eigentümer frei zugänglicher Teiche oder Seen sollten sich deshalb durch das Aufstellen von Warnschildern rechtlich gegen eventuelle Unfallfolgen absichern, die durch »wildes« Baden oder das Einbrechen in Eisflächen entstehen können. Dies gilt sowohl für Gewässer im Privatbesitz als auch für Liegenschaften von Städten und Gemeinden. Erwachsenen Personen schreibt die aktuelle Rechtslage zwar ein hohes Maß an Eigenverantwortung zu, doch Unfälle mit Beteiligung von Kindern oder Jugendlichen können für den Besitzer der Liegenschaft unabsehbare Konsequenzen und hohe Haftungsrisiken nach sich ziehen.
Gewässerschilder mit dem Hinweis »Baden verboten!« sind in verschiedenen Ausführungen erhältlich, als einfaches Piktogramm mit Verbotshinweis oder mit zeichnerischen Darstellungen. Als Material empfiehlt sich lackiertes Aluminium, das eine hohe Lebensdauer und Wetterbeständigkeit aufweist. Analoges gilt für Hinweisschilder »Betreten der Eisfläche verboten«, die in verschiedenen Varianten verfügbar sind.
Einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Gesundheitsschutz leisten Gewässerschilder mit der Bitte, das Füttern von Enten zu unterlassen. Sie sind mit weißer Schrift auf grünem Hintergrund gestaltet und auch in einer ausführlichen Variante erhältlich, welche die negativen Folgen des wilden Fütterns für das natürliche Gleichgewicht symbolhaft erläutert. Alle Gewässerschilder sind in einer Größe von 400 x 600 mm verfügbar, sodass sie auch aus weiterer Entfernung gut zu erkennen sind.