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Die konzentrierte Energie von Laserstrahlen stellt bei unsachgemäßer Anwendung eine Gesundheitsgefährdung dar und kann besonders am Auge schwere Schäden verursachen. Die Kennzeichnung mit Warnhinweisen ist deshalb für alle Lasergeräte obligatorisch. Sie erfolgt mit Schildern, die den Vorgaben der DIN EN ISO 7010 für international genormte Sicherheitskennzeichen entsprechen müssen. Die korrekte Laserkennzeichnung liegt in der Pflicht des Geräteherstellers. Für Lasergeräte am Arbeitsplatz gelten zudem die entsprechenden Arbeitsschutzbestimmungen.
Die Laserklassifizierung nach der EN 60825-1 definiert sieben Geräteklassen mit aufsteigendem Gefährlichkeitsgrad: 1, 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4. Hierbei steht Klasse 1 für ungefährliche Strahlung oder zeigt an, dass der Laser in einem festen Gehäuse verbaut ist. Klasse 2 markiert eine Laserintensität, die bei sehr kurzfristiger Einwirkung noch ungefährlich ist, während eine Einstufung in Klasse 3 aussagt, dass die zugängliche Strahlung für das Auge gefährlich ist. Ein Laser der Klasse 4 bedeutet höchste Gefahr für Haut und Augen, da selbst eine diffuse Streuung der Strahlung noch zu Schäden führen kann und zudem Brand- und Explosionsgefahr besteht.
Schilder zur Laserkennzeichnung sind in verschiedenen Ausführungen erhältlich. Die allgemeine Warnung vor Laserstrahlung besteht aus einem gelben Dreiecksschild mit schwarzem Lasersymbol, welches einen Kreis mit zwei verschieden großen, ineinander liegenden Strahlenkränzen aufweist. Verfügbar sind Folienaufkleber oder Varianten aus geprägtem Alu, jeweils in verschiedenen Größen.
Für die exakte Definition der Gefährdungsklasse gibt es rechteckige Aufkleber mit ergänzenden Hinweisen, die in zwei unterschiedlichen Abmessungen verfügbar sind. Bei Abnahme einer größeren Stückzahl gilt eine preisgünstige Mengenstaffel.
Die Laserklassifizierung nach der EN 60825-1 definiert sieben Geräteklassen mit aufsteigendem Gefährlichkeitsgrad: 1, 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4. Hierbei steht Klasse 1 für ungefährliche Strahlung oder zeigt an, dass der Laser in einem festen Gehäuse verbaut ist. Klasse 2 markiert eine Laserintensität, die bei sehr kurzfristiger Einwirkung noch ungefährlich ist, während eine Einstufung in Klasse 3 aussagt, dass die zugängliche Strahlung für das Auge gefährlich ist. Ein Laser der Klasse 4 bedeutet höchste Gefahr für Haut und Augen, da selbst eine diffuse Streuung der Strahlung noch zu Schäden führen kann und zudem Brand- und Explosionsgefahr besteht.
Schilder zur Laserkennzeichnung sind in verschiedenen Ausführungen erhältlich. Die allgemeine Warnung vor Laserstrahlung besteht aus einem gelben Dreiecksschild mit schwarzem Lasersymbol, welches einen Kreis mit zwei verschieden großen, ineinander liegenden Strahlenkränzen aufweist. Verfügbar sind Folienaufkleber oder Varianten aus geprägtem Alu, jeweils in verschiedenen Größen.
Für die exakte Definition der Gefährdungsklasse gibt es rechteckige Aufkleber mit ergänzenden Hinweisen, die in zwei unterschiedlichen Abmessungen verfügbar sind. Bei Abnahme einer größeren Stückzahl gilt eine preisgünstige Mengenstaffel.