Schilderständer
-
Baustellenabsicherung
-
Absperrbänder
Absperrschranken & Schrankenzäune
Anfahr- & Leitschwellen
Baken
Bauzäune
Fahrbahnteiler
Faltsignale
Fußplatten
Haltverbotszonen-Sets
Markierungssprays & Zubehör
Schachtabsperrungen
Schaftrohre & Schilderklemmen
Scherensperren
Schilderständer
Schnurnägel & Laterneneisen
Sichtzeichen
Verkehrszeichen StVO
Warnfahnen
Warnzäune
Sofort lieferbar
inkl. MwSt.
Sofort lieferbar
inkl. MwSt.
Versandfertig in 3 - 6 Werktagen
inkl. MwSt.
Versandfertig in 3 - 6 Werktagen
inkl. MwSt.
Versandfertig in 3 - 6 Werktagen
inkl. MwSt.
Versandfertig in 1 - 3 Wochen
inkl. MwSt.
Versandfertig in 1 - 3 Wochen
inkl. MwSt.
Versandfertig in 3 - 6 Werktagen
inkl. MwSt.
Versandfertig in 3 - 6 Werktagen
inkl. MwSt.
Versandfertig in 1 - 3 Wochen
inkl. MwSt.
Sofort lieferbar
inkl. MwSt.
Sofort lieferbar
inkl. MwSt.
Sofort lieferbar
inkl. MwSt.
Bei der Anbringung von Baustellenschildern ist es notwendig, für eine sichere Befestigung zu sorgen. Stürzen die Schilder aufgrund von Wind und Wetter um, ist eine sachgerechte Baustellensicherung nicht mehr gegeben. Damit dies nicht passieren kann, sind stabile Schilderständer nach TL erhältlich, die mit Fußplatten bestückt werden und hohe Standfestigkeit aufweisen.
Zur raschen Absicherung kurzfristiger Gefahrenstellen dienen dreibeinige Vorwarnständer wie »Gnom«, »Wichtel« oder »Kobold« aus feuerverzinktem Stahl, die in eingeklapptem Zustand platzsparend gelagert und bei Bedarf schnell aufgestellt werden können. Wer eine leichtere Variante bevorzugt, entscheidet sich vielleicht für den Schilderständer aus verzinktem Stahlrohr, dessen Teleskopauszug variable Höhen zwischen 1,30 m und 2,10 m ermöglicht. Die schwenkbaren Füße verfügen über vier vordere Öffnungen, mittels welchen der Schilderständer je nach Untergrund mithilfe geeigneter Krampen befestigt werden kann.
Zur Absicherung von Baustellen empfiehlt sich die Verwendung von Zeichen, die nach den Vorgaben der StVO gestaltet sind. Hierfür kommt das dreieckige Hinweisschild »Vorsicht Baustelle!« oder das runde Zeichen »Verbot für Fahrzeuge aller Art« infrage, eventuell mit ergänzenden Hinweisen.