Schilderständer
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Schilderständer
Gerade im Bereich von Baustellen sind die Erfordernisse der Verkehrssicherungspflicht nicht zu unterschätzen: Wer eine Gefährdung verursacht, hat laut gültiger Rechtslage dafür zu sorgen, dass daraus für andere keine Schäden resultieren. Eine Unterlassung kann nach § 823 BGB hohe Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Die einwandfreie Beschilderung von Baustellen ist deshalb unverzichtbar und sollte nach den »Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen« (RSA) oder den ZTV-SA 97 erfolgen.
Bei der Anbringung von Baustellenschildern ist es notwendig, für eine sichere Befestigung zu sorgen. Stürzen die Schilder aufgrund von Wind und Wetter um, ist eine sachgerechte Baustellensicherung nicht mehr gegeben. Damit dies nicht passieren kann, sind stabile Schilderständer nach TL erhältlich, die mit Fußplatten bestückt werden und hohe Standfestigkeit aufweisen.
Zur raschen Absicherung kurzfristiger Gefahrenstellen dienen dreibeinige Vorwarnständer wie »Gnom«, »Wichtel« oder »Kobold« aus feuerverzinktem Stahl, die in eingeklapptem Zustand platzsparend gelagert und bei Bedarf schnell aufgestellt werden können. Wer eine leichtere Variante bevorzugt, entscheidet sich vielleicht für den Schilderständer aus verzinktem Stahlrohr, dessen Teleskopauszug variable Höhen zwischen 1,30 m und 2,10 m ermöglicht. Die schwenkbaren Füße verfügen über vier vordere Öffnungen, mittels welchen der Schilderständer je nach Untergrund mithilfe geeigneter Krampen befestigt werden kann.
Zur Absicherung von Baustellen empfiehlt sich die Verwendung von Zeichen, die nach den Vorgaben der StVO gestaltet sind. Hierfür kommt das dreieckige Hinweisschild »Vorsicht Baustelle!« oder das runde Zeichen »Verbot für Fahrzeuge aller Art« infrage, eventuell mit ergänzenden Hinweisen.