Fluchtwegkennzeichnung
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Fluchtwegkennzeichnung - mehr als nur eine Vorschrift
Die eindeutige Fluchtwegkennzeichnung ist einer der zentralen Bestandteile der Arbeitnehmerschutzvorschriften für Arbeitsstätten. Aber auch in öffentlichen Gebäuden ist die Fluchtwegkennzeichnung mehr als nur eine Vorschrift, die richtige Kennzeichnung kann im Ernstfall Leben retten. Fluchtwege müssen stets, sprich auch im Gefahrenfall, leicht und eindeutig als solche erkennbar sein und nicht verstellt oder fest verschlossen werden. Auch für eine ausreichende Beleuchtung, beispielsweise wenn Tageslicht fehlt, muss gesorgt werden. Für diese eindeutige Fluchtwegkennzeichnung gibt es verschiedene Produkte, die den Vorschriften der Arbeitnehmerschutzvorschriften entsprechen. Dazu gehören langnachleuchtende Markierungen, Fluchtweg- und Rettungsschilder, Rettungszeichenleuchten sowie Fluchtwegsicherungen.Langnachleuchtende Markierung - simpel aber effektiv
Fluchtwegkennzeichnung durch langnachleuchtende Markierungen sind eine wirtschaftliche Alternative zu den klassischen Rettungszeichenleuchten. Die Markierungen enthalten Leuchtpigmente, die sich entweder durch Tageslicht oder durch bestehende, elektrische Lichtquellen aufladen. Diese Energie wird bei Dunkelheit wieder in Form eines grün-gelben Lichtes abgegeben. Die bodennahen langnachleuchtenden Sicherheitsleitsysteme bieten den Vorteil, die Kerninformation über den Fluchtweg auf einfache und eindeutige Weise zu übermitteln. Ablenkende Zusatzinformationen entfallen bei dieser Art der Fluchtwegkennzeichnung. Zusätzlich bietet die bodennahe Aufbringung der langnachleuchtenden Markierung im Brandfall den Vorteil, dass ein Verhüllen durch Rauch weniger wahrscheinlich ist, da dieser stets nach oben steigt. Eine in Kopfhöhe angebrachte Fluchtwegkennzeichnung, könnte bei starker Rauchentwicklung undeutlich werden.Fluchtweg- und Rettungsschilder helfen der Orientierung
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung sind die Fluchtwegkennzeichnung und die Gestaltung von Notausgängen klar geregelt. So sind beispielsweise auch bauliche Maßnahmen zu beachten. Die Mindestbreite der Fluchtwege und Notausgängen hängt von der im Ernstfall zu evakuierenden Personenanzahl ab:Personenanzahl | Mindestbreite Fluchtweg | Mindestbreite Notausgang |
---|---|---|
< 20 Personen | 1,0 m | 0,8 m |
< 40 Personen | 1,2 m | 0,9 m |
< 60 Personen | 1,2 m | 1,0 m |
< 120 Personen | 1,2 m | 1,2 m |
+ 10 Personen | + 0,1 m | + 0,1 m |
Diese Fluchtwege und Notausgänge müssen im Gefahrenfall schnell und eindeutig als solche zu erkennen sein. Für diese Fluchtwegkennzeichnung kommen Fluchtweg- und Rettungsschilder zum Einsatz. Die Gestaltung dieser Schilder ist durch die ASR A1.3 klar geregelt, beispielsweise müssen Fluchtweg- und Rettungsschilder in Arbeitsstätten ohne Sicherheitsbeleuchtung aus langnachleuchtenden Materialien bestehen. Zudem müssen sie widerstandsfähig, witterungsbeständig und einwandfrei erkennbar sein.