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51 Artikel
Schlechte Sicht, Glättegefahr durch Schnee und Eis oder Gefährdungen, die von bereits entstandenen Frostschäden ausgehen: Die kalte Jahreszeit bringt neben allen winterlichen Freuden auch ein ganz eigenes Gefahrenpotenzial mit sich! Um unter diesen besonderen Witterungs- und Straßenverhältnissen Schaden von Gesundheit und Eigentum abzuhalten, ist der Einsatz spezieller Winterschilder dringend angezeigt.
Unverzichtbar sind Winterschilder im öffentlichen Straßenverkehr. So warnt das StVO-Verkehrsschild „Schnee- oder Eisglätte“ vor allem Autofahrer vor besonderen Gefahrenstellen im öffentlichen Straßenbereich. Gleiches gilt für die StVO-Schilder „Eingeschränkter Winterdienst“, „Kein Winterdienst“ oder „Schneeketten sind vorgeschrieben“, die den Verkehrsteilnehmer ebenfalls zu erhöhter Aufmerksamkeit und entsprechendem Verhalten mahnen. Doch nicht nur am Boden lauern winterliche Risiken - auch abgehende Dachlawinen sind eine ernsthafte Gefahr! Passanten bei entsprechender Witterung hier rechtzeitig zu warnen, hilft Schaden zu verhüten und Ärger zu vermeiden. Auch im Sport- und Freizeitbereich kann der Einsatz von Winterschildern sinnvoll sein. Öffnungszeiten oder Skilaufzeiten in Ski- und Rodelgebieten beispielsweise können durch individuelle Winterschilder geregelt werden.
Ein besonderes Risiko des Winters stellen zugefrorene Gewässer dar, die Kinder und Spaziergänger nicht selten zum vorzeitigen Betreten viel zu dünner Eisflächen locken. Stabilität und Tragfähigkeit öffentlich zugänglicher Eisflächen werden von offizieller Stelle geprüft und erst bei gegebener Sicherheit freigegeben. Hier können winterliche Warnschilder mit dem Hinweis „Betreten der Eisfläche verboten“ oder „Einbruchsgefahr“ sogar Leben retten!
Gebote, Warnungen und Hinweise: In Gestalt verschiedenartiger Winterschilder sensibilisieren sie Verkehrsteilnehmer in allen öffentlichen und privaten Bereichen für die spezifischen Gefahren des Winters und weisen auf entsprechendes Verhalten hin. Auch in der kalten Jahreszeit lässt sich so bestmöglich für Sicherheit und öffentliche Ordnung sorgen!
Unverzichtbar sind Winterschilder im öffentlichen Straßenverkehr. So warnt das StVO-Verkehrsschild „Schnee- oder Eisglätte“ vor allem Autofahrer vor besonderen Gefahrenstellen im öffentlichen Straßenbereich. Gleiches gilt für die StVO-Schilder „Eingeschränkter Winterdienst“, „Kein Winterdienst“ oder „Schneeketten sind vorgeschrieben“, die den Verkehrsteilnehmer ebenfalls zu erhöhter Aufmerksamkeit und entsprechendem Verhalten mahnen. Doch nicht nur am Boden lauern winterliche Risiken - auch abgehende Dachlawinen sind eine ernsthafte Gefahr! Passanten bei entsprechender Witterung hier rechtzeitig zu warnen, hilft Schaden zu verhüten und Ärger zu vermeiden. Auch im Sport- und Freizeitbereich kann der Einsatz von Winterschildern sinnvoll sein. Öffnungszeiten oder Skilaufzeiten in Ski- und Rodelgebieten beispielsweise können durch individuelle Winterschilder geregelt werden.
Ein besonderes Risiko des Winters stellen zugefrorene Gewässer dar, die Kinder und Spaziergänger nicht selten zum vorzeitigen Betreten viel zu dünner Eisflächen locken. Stabilität und Tragfähigkeit öffentlich zugänglicher Eisflächen werden von offizieller Stelle geprüft und erst bei gegebener Sicherheit freigegeben. Hier können winterliche Warnschilder mit dem Hinweis „Betreten der Eisfläche verboten“ oder „Einbruchsgefahr“ sogar Leben retten!
Gebote, Warnungen und Hinweise: In Gestalt verschiedenartiger Winterschilder sensibilisieren sie Verkehrsteilnehmer in allen öffentlichen und privaten Bereichen für die spezifischen Gefahren des Winters und weisen auf entsprechendes Verhalten hin. Auch in der kalten Jahreszeit lässt sich so bestmöglich für Sicherheit und öffentliche Ordnung sorgen!