BASt geprüfte Leitkegel
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Der BASt - Leitkegel als Verkehrseinrichtung
Leitkegel sind gemäß der StVO als Einrichtung zur Kennzeichnung von Arbeit- oder Unfallstellen zugelassen. Diese, auch als Pylonen bezeichneten, Verkehrshütchen verhindern als Ge- und Verbotszeichen das Befahren einer expliziten Gefahrenstelle. Sie sollen so eingesetzt werden, dass der Verkehr an der Gefahrenstelle vorbeigeführt wird. Um die Wahrnehmung dieser Zeichen zu erhöhen, kann der BASt - geprüfte Leitkegel zusätzlich mit einem roten oder gelben Blinklicht ausgestattet werden. Hierbei zeigt ein rotes Blinklicht die vollständige Sperrung des Bereiches an.BASt - geprüfte Leitkegel im Straßenverkehr
Leitkegel, die der europäischen Norm EN 13422 entsprechen, müssen nicht zwangsläufig auch in Deutschland gemäß der StVO zugelassen sein. Denn die Ansprüche innerhalb der Bundesrepublik sind deutlich höher. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (kurz: BASt) erstellen für diesen Zweck spezielle Prüfzeugnisse. Hat ein Produkt diese BASt - Prüfung bestanden ist es offiziell für den Straßenverkehr zugelassen. Pylonen, die diese Kennzeichnung nicht aufweisen, dürfen weder im Straßenverkehr noch auf Firmengeländen, auf denen die StVO gilt, eingesetzt werden. Die umgangssprachlich genannten TL-Leitkegel (Technischen Lieferbedingungen für Leitkegel) legen vor allem die materialtechnischen Bedingungen für die BASt - geprüften Lübecker Hütchen fest.Anforderungen an Leitkegel mit BASt - Prüfzeugnis
BASt - geprüfte Leitkegel entsprechen der TL-Leitkegel in den Bereichen Abmessungen, Materialien, Konstruktion, Standsicherheit und Umweltverträglichkeit. Im Gegensatz zu anderen Verkehrszeichen, ist diese gesonderte BASt - Prüfung in der speziellen Oberfläche der Leitkegel begründet: Sie ist gekrümmt und gleichzeitig geneigt. Diese Kombination wirkt sich vor allem auf die Reflexion aufkommenden Lichtes aus. Das klassische physikalische Gesetz „Einfallwinkel = Ausfallswinkel“ lässt das Licht von dieser Oberfläche nicht ausreichend zurückstrahlen. Durch spezielle retroreflektierende Materialien wird eine zusätzliche Abstrahlung des Lichtes erzielt, so dass der BASt - Leitkegel auch bei schlechten Sichtverhältnissen gut erkennbar ist. Weitere Anforderungen betreffen die mechanische Festigkeit um die Zerstörung bei einem Aufprall zu verhindern, ebenso wie die Standfestigkeit. BASt -geprüfte Leitkegel müssen auch einem stärkeren Wind standhalten und dürfen nicht einfach weggeweht werden. Dabei erfolgt eine Einteilung in verschiedene Gewichtsklassen, umso höher die Gewichtsklasse, desto höher die Standfestigkeit. Zudem muss ein zugelassener BASt Leitkegel extremen Witterungen standhalten, stapelbar sein und der Grundkörper muss recyclebar sein.Je nach Höhe des BASt - geprüften Leitkegels entscheiden unterschiedliche Mindestgewichte über die zugeteilte Gewichtsklasse:
- Höhe: 30 cm: Gewichtsklasse 2: 0,8 kg, Gewichtsklasse 3: 0,8 kg
- Höhe: 50 cm: Gewichtsklasse 2: 1,9 kg, Gewichtsklasse 3: 2,5 kg
- Höhe: 75 cm: Gewichtsklasse 2: 4,0 kg, Gewichtsklasse 3: 5,0 kg
Je nach Höhe des BASt - Leitkegels, gelten unterschiedliche Einsatzbereiche. 30 cm hohen Pylonen dürfen lediglich tagsüber für Markierungsarbeiten genutzt werden, jedoch nicht auf Autobahnen. 50 cm dürfen auf allen Straßen eingesetzt werden, jedoch ebenfalls nicht auf Autobahnen. Für diese muss eine Mindesthöhe von 75 cm eingehalten werden.