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Um eine Schädigung durch radioaktive Strahlung zu verhindern, müssen Bereiche, in denen die Gefahr einer Strahlenexposition besteht, gemäß der deutschen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) eindeutig gekennzeichnet werden. Üblicherweise tritt Radioaktivität an Betriebsstätten auf, sodass in den Berechnungen der maximalen unbedenklichen Strahlendosis die Mitarbeiter etwa eines Kernkraftwerks oder eines Laboratoriums mit ihren Arbeitszeiten berücksichtigt werden - entsprechend wird eine Aufenthaltsdauer von 40 Stunden pro Woche und 50 Wochen pro Jahr, also 2000 Stunden jährlich zugrunde gelegt. Die Einheit zur Strahlenmessung ist Sievert, als ungefährlich gilt eine effektive Belastung bis 1 mSv pro Jahr.
Der erste von drei Bereichen, die gemäß Strahlenschutzverordnung kenntlich gemacht werden müssen, ist der Überwachungsbereich. Er beginnt ab einer Strahlenbelastung, die nicht mehr als unbedenklich einzustufen ist. Mit einer effektiven Dosis von mehr als 6 mSv pro Jahr ist die nächsthöhere Stufe der Kontrollbereich, für den Sie in unserem Shop spezielle Strahlenschutzschilder finden.
In Sperrbereichen schließlich kann die so genannte Ortsdosisleistung mehr als 3 mSv pro Stunde betragen, sodass sie nicht frei zugänglich sind und nur unter fachkundiger Aufsicht betreten werden dürfen, häufig etwa für Wartungsarbeiten in Kernkraftwerken. Schilder für Sperrbereiche, die gemäß DIN-Norm in roter Warnfarbe gehalten sind, bieten wir ebenfalls in unserem Sortiment.