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Warnmarkierungen für Fahrzeuge und Container - Grundlagen und Richtlinien
Geschätze Lesezeit: 2 Minuten

Warnmarkierungen für Fahrzeuge und Container - Grundlagen und Richtlinien

Der § 35 StVO regelt die Sonderrechte im Straßenverkehr. So dürfen beispielsweise Baustellenfahrzeuge und Fahrzeuge der Müllabfuhr unterschiedliche Sonderrechte beanspruchen. Voraussetzung hierfür ist die normgerechte Sicherheitskennzeichnung der Fahrzeuge. Wie und wo die Markierung erfolgen muss, regelt die DIN 30710. Auch die exakten Abmessungen der weiß-rot-weißen Markierungen, sowie die Art der Reflexionsfolie legt diese Norm fest. Warnmarkierungen reflektieren Licht und erhöhen somit die Sicherheit für die Personen im Fahrzeug und die übrigen Verkehrsteilnehmer. Container, die im öffentlichen Verkehrsraum stehen, sind nach § 32 StVO ein Verkehrshindernis. Sie aufzustellen bedarf einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 8 StVO und sie sind zur Kennzeichnung verpflichtet.

Was ist eine Normfläche und woraus bestehen Warnmarkierungen?

Eine Normfläche misst 141 x 141 mm. Entlang der Diagonale ist dieses Quadrat in ein rotes und ein weißes Dreieck unterteilt. Zwei Normflächen nebeneinander bilden zusammen eine Einzelfläche. Laut DIN 30710 sind für die Mindestkennzeichnung von Vorder- und Rückseite eines Fahrzeugs jeweils acht Normflächen erforderlich. Die Kennzeichnung erfolgt mit jeweils vier Einzelflächen. Falls das Fahrzeug im Einsatz auch quer zur Fahrbahn steht oder fährt, ist zusätzlich eine seitliche Kennzeichnung notwendig. Die Warnmarkierungen bestehen aus aufklebbarer oder magnetischer Folie, die das Licht reflektiert. Wie stark eine Folie auftreffendes Licht reflektiert, ist an der Rückstrahlklasse erkennbar. Für Kfz-Warnmarkierungen ist mindestens die Klasse RA2 erforderlich.

Rechtsweisend und linksweisend: das Anbringen der Warnmarkierung

Beim Anbringen der Fahrzeugmarkierung ist die Ausrichtung der weiß-rot-weißen Streifen zu beachten. Auf der linken Fahrzeugseite zeigen die Streifen nach links und auf der rechten Seite zeigen sie nach rechts. Wenn zwei rote oder weiße Dreiecke in der Mitte ein A bilden, ist die Markierung korrekt angebracht. Bildet sich hingegen ein V wurden die Warnmarkierungen falsch angebracht. Ideal für die Kennzeichnung von Leasing-Fahrzeugen sind klebbare Warnmarkierungen, die sich später besonders leicht entfernen lassen. Eine gute Alternative ist die Verwendung von magnetischen Modellen. Diese Variante wird auch empfohlen, wenn das Fahrzeug nicht dauerhaft Sonderrechte beansprucht und eine Entfernung regelmäßig erforderlich ist.

Container richtig kennzeichnen

Nach § 32 StVO sind Container, die sich im öffentlichen Verkehrsraum befinden oder in diesen hineinragen ein Verkehrshindernis und müssen durch reflektierende Warnmarkierungen und Lichtquellen gekennzeichnet werden. Die DIN 37010, DIN 67520-2 und DIN 6171-1 regeln die Ausführung der Containerwarnmarkierung bezüglich ihrer Leuchtdichte und der Rückstrahlwerte der Reflexionsfolie, sowie die Größe, Farbe und Anbringung dieser. Es soll sichergestellt werden, dass sich ein Container früh als Hindernis erkennen lässt, sodass Verkehrsteilnehmer rechtzeitig ausweichen können. An jeder Containerseite sind zwei Warnstreifen anzubringen, also acht Warnstreifen am gesamten Container. Die Warnstreifen sollen eine Größe von 145 x 709 mm haben und müssen wie bei der Kfz-Anbringung ein A ergeben. Containermarkierungen sind oftmals in praktischen Komplett-Sets erhältlich, die gleich eine passende Anzahl an Warnstreifen beinhaltet.