Notausgänge auch von außen kennzeichnen
Wussten Sie, dass Notausgänge und Notausstiege, die von der Außenseite zugänglich sind, eine zusätzliche Kennzeichnung benötigen?
Gemäß der ASR A2.3 Abschnitt 7(3) und Punkt 4(3) müssen die Türen von der Außenseite mit den Verbotszeichen "Nichts abstellen oder lagern" gekennzeichnet werden. So wird gewährleistet, dass Fluchttüren und Notausgänge im Ernstfall nicht nur von innen heraus sondern auch nach außen hin frei passierbar sind.
Die Kennzeichnung von Notausgängen mit Verbotszeichen "Nichts abstellen oder lagern" erfüllt einen wichtigen Zweck. Im Ernstfall, wenn es auf eine schnelle Evakuierung ankommt, müssen die Fluchtmöglichkeiten frei von Hindernissen sein. Durch die klare Kennzeichnung wird deutlich gemacht, dass das Abstellen von Gegenständen oder das Lagern von Material vor den Notausgängen verboten ist. Die zusätzliche Kennzeichnung der Notausgänge von der Außenseite aus ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Fluchtmöglichkeiten jederzeit zugänglich sind. Dies ist besonders wichtig, wenn beispielsweise Rettungskräfte schnell Zugang zu den Notausgängen benötigen, um Menschen in Gefahr zu retten. Die klare und eindeutige Kennzeichnung ermöglicht es ihnen, die entsprechenden Türen schnell zu identifizieren und zu öffnen.Warum ist die Kennzeichnung von Notausgängen wichtig?
Sicherheit von innen und außen: Die Bedeutung der zusätzlichen Kennzeichnung