
Notausgänge auch von außen kennzeichnen
Wussten Sie, dass Notausgänge und Notausstiege, die von der Außenseite zugänglich sind, eine zusätzliche Kennzeichnung benötigen?
Gemäß der ASR A2.3 Abschnitt 7(3) und Punkt 4(3) müssen die Türen von der Außenseite mit den Verbotszeichen "Nichts abstellen oder lagern" gekennzeichnet werden. So wird gewährleistet, dass Fluchttüren und Notausgänge im Ernstfall nicht nur von innen heraus sondern auch nach außen hin frei passierbar sind.