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Rechtliche Grundlagen für das mobile Tanken

Rechtliche Grundlagen für das mobile Tanken

Um den Tankvorgang zeit- sowie kostensparend und umweltfreundlich zu gestalten, empfiehlt sich eine mobile Tankanlage vor Ort. Der Umgang mit Treib- oder Brennstoff bringt eine ganze Reihe von Gefahren mit sich. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber den Umgang mit diesen Stoffen in vielen Gesetzen geregelt, die jeder Anwender kennen und einhalten muss. Innerhalb dieser Gesetze wie ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) und im GGVS-BE (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) sowie dem GGBefG (Gefahrgutbeförderungsgesetz) gibt es Ausnahmeregelungen für bestimmte Bereiche.

Sicherheit und Prüfvorschriften für mobile Tankanlagen und IBCs im Gefahrgutsektor

Es handelt sich bei den mobilen Tankanlagen im rechtlichen Sinn nach der Gefahrgutverordnung nicht um mobile Tankanlagen, sondern um Großpackmittel "IBC" (Intermediate Bulk Container) - diese werden als Stückgut bezeichnet. Sie werden hauptsächlich für die Beförderung und Lagerung von gefährlichen Gütern eingesetzt. Eine komplette Freistellung der normalerweise anzuwendenden gefahrgutrechtlichen Regelungen wird über die sogenannte "Freistellung in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung nach Unterabschnitt 1.1.3.1c der ADR" erreicht. Diese sogenannte "Handwerker-Regelung" bedeutet für die Praxis eine erhebliche Erleichterung, da mobile Tankanlagen bis zu 450l von dieser Regelung befreit sind.

Ob die mobilen Tankanlagen freigestellt sind, lässt sich anhand einer Checkliste ermitteln:

  • Handelt es sich um Lieferungen in Verbindung mit der Haupttätigkeit?
  • Liegt die Menge unter der 450l Grenze?
  • Wird die "1.000 Punkte" Regelung nach ADR eingehalten (1.000 Punkte = 1.000l Diesel oder 333l Benzin)?
  • Sind Maßnahmen getroffen, die ein Freiwerden des Inhalts unter normalen Bedingungen ausschließen, wie dichte unbeschädigte Umschließung und Verschlüsse der Verpackung?
  • Ist für ausreichende Ladungssicherheit gesorgt und haften keine gefährlichen Rückstände an dem Gebinde?
  • Der Transport dient nur zum direkten Verbrauch in Geräten vor Ort?

Wenn diese Punkte alle mit Ja beantwortet werden können, gelten die vereinfachten Regeln.

Die mobilen Tankanlagen unterliegen trotzdem gewissen Vorschriften, was Zulassung (bauartgeprüfte Verpackung) und Prüfvorschriften angeht. Die IBC‘s müssen regelmäßig durch eine vom BAM (Bundesanstalt für Materialforschung) anerkannte Inspektionsstelle inspiziert und geprüft werden. In Abständen von 2,5 und 5 Jahren ab dem Herstellungsdatum sind Sachkundigen- und Sachverständigenprüfungen erforderlich.